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Juli 02/1998
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Wagniskapitalgeber mit Prämie unterstützen

(fi) Der Bundesrat will durch eine steuerliche Förderung privates Kapital in Deutschland für Investitionen und neue Arbeitsplätze mobilisieren. Dazu hat er den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wagniskapital (13/10990) vorgelegt, den der Bundestag am 18. Juni zur Beratung an den Finanzausschuß überwies. Der Ausschuß hat den Entwurf am 23. Juni lediglich anberaten.
Jeder Steuerpflichtige, der jungen, technologieorientierten Unternehmen Wagniskapital zur Verfügung stellt, soll mit einer Prämie in Form einer Steuerermäßigung belohnt werden. Technologieorientierte Unternehmen sind für den Bundesrat solche, deren Aufwendungen für Forschung und Entwicklung in den ersten drei Jahren seit der Anmeldung des Gewerbes mindestens 20 Prozent und in den folgenden Jahren mindestens 8,5 Prozent des Umsatzes betragen.
Die Prämie soll für die Beteiligung an einer "technologieorientierten Wagnisbeteiligungsgesellschaft" gewährt werden. Voraussetzung für die Anerkennung soll sein, daß sich die Wagnisbeteiligungsgesellschaft auf den Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an wirtschaftlichen Unternehmen konzentriert und damit deren Eigenkapitalbasis stärkt.
Für den Ersterwerb an solchen Gesellschaften soll die Prämie 30 Prozent der Beteiligungssumme, höchstens aber 60.000 DM betragen. Der Höchstbetrag soll in acht Jahren einmal in Anspruch genommen werden können. Die Prämie soll die tarifliche Einkommensteuer mindern. Zur Gegenfinanzierung empfiehlt der Bundesrat die Einschränkung des Abzugs von Verlusten aus ausländischen Betriebsstätten. Die Bundesregierung erklärt in ihrer Stellungnahme, sie wolle die Initiative prüfen.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9802/9802052a
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