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Juli 02/1998
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Magnetschwebebahn Transrapid spaltet unverändert die Gemüter

(ve) Der Bundestag hat es am 24. Juni mehrheitlich abgelehnt, die Regierung aufzufordern, vor der Bundestagswahl am 27. September keine Vereinbarungen mehr zur Magnetschwebebahn Transrapid mit dem Industriekonsortium und der Deutschen Bahn AG (DB AG) einzugehen. SPD (13/11182) und Bündnis 90/Die Grünen (13/11179, 13/10347) hatten dies in mehreren Initiativen gefordert. Das Parlament beschloß statt dessen auf Antrag von CDU/CSU und F.D.P. (13/11181), "alle jetzt notwendigen weiteren Schritte zu verfolgen", damit der Transrapid, wie geplant, im Jahre 2005 in Betrieb gehen und die beiden größten deutschen Städte Hamburg und Berlin in einer Zeit von knapp einer Stunde verbinden könne.
Die Mehrheit des Bundestages sprach sich zudem dafür aus, die Regierung solle ihre "offene und sachorientierte Informationspolitik" gemeinsam mit den Projektpartnern fortführen, um noch bestehende Unsicherheiten und Vorbehalte gegenüber der neuen Verkehrstechnologie auszuräumen. Zu begrüßen sei im übrigen, daß zwischenzeitlich die rechtlichen Grundlagen für die Anwendung der Magnetbahn in Deutschland geschaffen seien, die Planfeststellungsverfahren zügig vorangingen und Realisierung der Projekts "voll im Zeitplan" liege.
Das Parlament schloß sich mehrheitlich der Auffassung von Union und Liberalen an, der Bau der Transrapidstrecke zwischen Hamburg und Berlin sei Ausdruck einer Politik, die Innovation fördere und den Wirtschaftsstandort Deutschland sichere, indem sie zukunftsweisende und umweltfreundliche Verkehrstechnologien realisiere. Das neue Finanzierungs- und Managementkonzept im Rahmen einer sogenannten Public-Private-Partnership sei beispielhaft für das Zusammenwirken von Wirtschaft und öffentlicher Hand.
Auch in dieser Hinsicht vertraten die beiden Oppositionsfraktionen eine konträre Auffassung. Sie kritisierten insbesondere eine Vielzahl ungelöster Finanzfragen. Dazu zähle die Tatsache, daß für ein zinsloses Darlehen des Bundes an die DB AG kein fester Rückflußplan vorgesehen sei, anders als bei anderen Schienenprojekten. Bemängelt wird auch, daß die Bahn ein festes Nutzungsentgelt an das Konsortium zahlen müsse, unabhängig von den tatsächlichen Einnahmen. Dies sei eine ungleiche Risikoverteilung.
Sozialdemokraten und Bündnisgrüne plädierten übereinstimmend außerdem dafür, aus der Katastrophe von Eschede die Lehre zu ziehen, ein geschlossenes Sicherheits- und Bergungskonzept für das Transrapid-System zu entwickeln. Dies müsse laut SPD gegebenenfalls neu in das Betriebs- und Finanzierungskonzept einbezogen werden. B 90/Grüne forderten einen entsprechenden Auftrag an das Eisenbahn-Bundesamt.
Nicht durchsetzen konnten sich die Bündnisgrünen am 24. Juni ferner mit ihrem Änderungsantrag (13/11150) zu einer Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses (13/7667). Mit ihrem Antrag wollten die Bündnisgrünen erreichen, daß eine Eingabe, in der ein Verzicht auf die Magnetschwebebahn gefordert wurde, der Bundesregierung "zur Berücksichtigung" überwiesen werden sollte.
Das Parlament wies zudem eine Reihe weiterer Anträge der kleineren Oppositionsfraktion zurück. So hielt es die Mehrheit weder für erforderlich, das Finanzierungskonzept für die Magnetschnellbahnverbindung Berlin-Hamburg zu aktualisieren (13/8631, 13/11098), noch teilte sie das Anliegen, alle im Haushalt 1997 eingeplanten Mittel für den Gleiter zu sperren (13/6714). Zurückgewiesen wurde auch der Vorstoß, den Transrapid aufgeben und statt dessen zwischen Hamburg und Berlin für eine schnelle Eisenbahnverbindung zu sorgen (13/6823).
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9802/9802056a
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