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Juli 02/1998
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Entwicklung von Airbus-Riesen fördern

(wi) Die Fördermittel des Bundes für die Entwicklung neuer ziviler Großflugzeuge mit mehr als 350 Passagieren sowie für die Entwicklung der Hubschrauber und umweltschonender Triebwerke sind gut angelegt. Diese Auffassung vertrat das Bundeswirtschaftsministerium am 23. Juni im Wirtschaftsausschuß, als es über die Ergebnisbilanz des Luftfahrtforschungsprogramms der Bundesregierung 1995 bis 1998 und über die Initiative für eine integrierte europäische Luft- und Raumfahrtindustrie berichtete.
Daimler-Benz Aerospace (DASA) und die deutsche Ausrüsterindustrie hätten die Krisenjahre 1994 bis 1996 im zivilen Flugzeugbau unter hartem Wettbewerbsdruck mit innerbetrieblichen Leistungssteigerungen sowie einer sich weiter festigenden Struktur bei Airbus Industrie gestärkt überstanden. Es sei ein Ergebnis des Marktes, daß 1998 mit Boeing und Airbus Industrie weltweit nur noch zwei Hersteller großer Passagierflugzeuge den Anforderungen der Käufer gerecht würden. Deutschland habe im High-Tech-Gebiet des Flugzeugbaus eine hervorrragende Ausgangsposition erreicht. Wirtschafts- und Forschungsministerium seien entschlossen, die Forschungsaktivitäten in der Luftfahrt mit dem Schwerpunkt in der technologischen Forschung für das künftige Großraumflugzeug, den Airbus-Megaliner (A3XX), fortzusetzen. Darüber hinaus werde im fünften Rahmenprogramm der EU die Luftfahrtforschung zu einer Schlüsselaktivität. Das Ministerium erwartet, daß mit dem sich abzeichnenden Zusammenschluß der Airbus Industrie in Richtung einer gemeinsamen Kapitalgesellschaft die Weichen für eine weitere Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Airbus-Partner gestellt werden.
Die Partnerunternehmen stimmten mit dem Ziel überein, ein integriertes europäisches Luft-, Raumfahrt- und Verteidigungsunternehmen (European Aerospace and Defence Company, EADC) mit einheitlicher Führung zu schaffen. Unterhalb der EADC könnten wichtige Kerngeschäfte in Tochtergesellschaften gruppiert werden. Die EADC soll auf unternehmerische Ziele ausgerichtet werden, die Kapitalmarktzugang und Börsennotierung zulassen.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9802/9802068b
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