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Juli 02/1998
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Gesetzesänderung nicht aufgehoben

(um) Der Vorschlag des Vermittlungsausschusses, die dritte Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (13/10186) aufzuheben, hat der Bundestag am 24. Juni abgelehnt. Der Bundesrat hatte am 29. Mai den Vermittlungsausschuß angerufen (13/ 10916), nachdem das Parlament das Gesetz am 24. April verabschiedet hatte (13/10186, 13/10475). Beim Bundesnaturschutzgesetz sind vor allem die Ausgleichszahlungen für umweltschutzbedingte Nutzungsbeschränkungen in der Land- und Forstwirtschaft umstritten.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9802/9802077d
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