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Juli 02/1998
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Angaben über Geräte hervorheben

(po) Der Bundestag hat das 1992 beschlossene Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG) am 24. Juni durch ein gleichnamiges neues Gesetz ersetzt. Er folgte damit einer Empfehlung des Ausschusses für Post und Telekommunikation (13/11177) vom Vortag zu einem Gesetzentwurf (13/10742), den die Bundesregierung vorgelegt hatte. Dem Gesetz zufolge müssen die Verkäufer elektromagnetischer Geräte Angaben über einen bestimmungsgemäßen Betrieb des Gerätes in der Gebrauchsanweisung deutlich hervorheben, damit der Käufer über die Randbedingungen beim Betrieb informiert wird. Der Postausschuß stimmte einer Änderung zu, die auf ein Anliegen des Bundesrates zurückgeht. Dadurch wird ausgeschlossen, daß durch die Neuregelung spezielle Gesetze der Länder tangiert werden.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9802/9802078c
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