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September 03/1998
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Der aktuelle Begriff

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen sind Vorgriffe auf künftige Haushalte, durch die schon jetzt entschieden wird, daß auch künftig Zahlungen erfolgen. Sie sind das Haushaltsinstrument zur Finanzierung langfristiger Beschaffungsvorhaben und werden entsprechend der fortschreitenden Realisierung des jeweiligen Vorhabens in Anspruch genommen.
Das Instrument der Verpflichtungsermächtigungen wurde durch die Haushaltsreform Ende der 60er Jahre eingeführt und soll gewährleisten, daß die Höhe der Verpflichtungen jeweils aus dem Haushaltsplan zu erkennen ist.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9803/9803040a
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