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November 04/1998
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Präsidialverfassung ändern

(re) Der Bundesrat will die richterliche Selbstverwaltung stärken und die Präsidialverfassung der Gerichte reformieren. Mit diesem Anliegen hat die Länderkammer einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Wahlordnung für die Präsidien der Gerichte (13/11367) vorgelegt.
Die Bundesregierung hat sich zustimmend zu dem Ziel geäußert, angesichts veränderter Anforderung an die Justiz vor allem im Hinblick auf die Stellung der Einzelrichter deren Eigenverantwortlichkeit zu stärken; bei Einzelvorschlägen zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes verweist sie auf einen Beschluß des Bundestages zur Vereinfachung des zivilgerichtlichen Verfahrens und des Verfahrens der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom Juni dieses Jahres. Neben der Stärkung der Stellung der einzelnen Richter soll mit dem Gesetzentwurf ein angemessener Ausgleich zwischen den Interessen der Rechtsprechung und denen der Justizverwaltung hergestellt werden.
Dazu soll das Präsidium als ein eigenständiges zentrales Organ richterlicher Selbstverwaltung gestärkt werden, indem die "überkommene Privilegierung" der Vorsitzenden Richter zugunsten der Gleichrangigkeit der Richter zurückgefahren wird, heißt es in der Begründung.
Außerdem sind Regelungen vorgesehen, die die Findung einvernehmlicher Lösungen für die Geschäftsverteilung und die anderen vom Präsidium zu entscheidenden Fragen unterstützen. Der Bundesrat strebt mit seinem Vorschlag an, die Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der Rechtsprechung zu unterstreichen und die Motivation und richterliche Selbstverantwortung zu stärken.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9804/9804022c
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