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November 04/1998
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Abgeordnetenzahl wird nach festgelegter Methode berechnet

(bn) Ein Abgeordnetensitz weniger bei der F.D.P.-Fraktion, ein Sitz mehr bei der PDS gegenüber dem vorläufigen Ergebnis: Dies war die Folge des endgültigen amtlichen Ergebnisses der Bundestagswahl vom 27. September, das der Bundeswahlausschuß am 14. Oktober in einer öffentlichen Sitzung im Bundeshaus unter Vorsitz des Bundeswahlleiters, des Präsidenten des Statistischen Bundesamtes Johann Hahlen, feststellte.
Nach dem Wahlrecht für die Bundestagswahlen wird die eine Hälfte der 656 Abgeordneten in den 328 Wahlkreisen mit relativer Mehrheit, die andere Hälfte nach Listen im Verhältniswahlrecht gewählt. Mit der Zweitstimme wird entschieden, wie viele Mandate eine Partei im Bundestag erhält.
Die Berechnung und Zuteilung der Abgeordnetensitze erfolgt nach dem sogenannten Hare/Niemeyer-Verfahren. Dieses Berechnungsverfahren hatte mit der Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 8. Mai 1985 das bis dahin angewandte d'Hondtsche
Auszählverfahren abgelöst.
Bei dem Auszählverfahren nach Hare/Niemeyer werden die für die verbundenen Landeslisten der einzelnen Parteien abgegebenen gültigen Zweitstimmen addiert. Berücksichtigt werden dabei nur die Parteien, die mindestens 5 Prozent der abgegebenen gültigen Zweitstimmen oder in mindestens drei Wahlkreisen einen Sitz errungen haben.
Danach werden die 656 Abgeordnetensitze mit der Zahl der Zweitstimmen der einzelnen Parteien multipliziert und durch die Gesamtzahl der Zweitstimmen aller Parteien dividiert, die an der Verteilung teilgenommen haben. Dabei erhält jede Partei so viele Sitze, wie ganze Zahlen auf sie entfielen. Die dann noch zu vergebenden Sitze werden in der Reihenfolge der höchsten "Reste", die sich bei der Berechnung ergaben, verteilt. Für den Fall gleicher Zahlenbruchstellen ("Resten") entscheidet das vom Bundeswahlleiter zu ziehende Los.
Nach der so ermittelten Anzahl der Sitze für die einzelnen Listenverbindungen sind diese jeweils nach Parteien auf die einzelnen Landeslisten nach den dort angefallenen Partei-Zweitstimmen aufzuteilen. Die Errechnung der Zahl der Mandate pro Land erfolgt nach dem beschriebenen Verfahren.
Bei der Verteilung der Abgeordnetensitze auf die Parteien ist bei der Bundestagswahl 1998 nachfolgende Berechnung zugrunde gelegt worden (Quelle: Der Bundeswahlleiter/Statistisches Bundesamt).
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9804/9804110a
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