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Dezember 05/1998
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Neuen Akzent setzen

(mr) Bundesaußenminister Joschka Fischer (Bündnis 90/Die Grünen) hat am 19. November die Entscheidung des Bundestages begrüßt, einen Ausschuß für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe einzusetzen. Dies entspreche dem Willen der Bundesregierung, einen neuen Akzent zu setzen.
Zu dieser veränderten Schwerpunktsetzung gehöre auch, mit dem früheren Bundestagsabgeordneten Gerd Poppe einen Menschenrechtsbeauftragten zu berufen, statt diesen Aufgabenbereich wie bisher einem Staatsminister im Auswärtigen Amt zu übertragen.
Fischer zufolge müssen Menschenrechte künftig zunehmend im Mittelpunkt allgemeiner Politik stehen. Es bedürfe neben einer Globalisierung der Wirtschaft auch einer Globalisierung von Werten, die freies Wirtschaften erst möglich machten. Beispielsweise habe die Krise in Ostasien gezeigt, daß es einen Zusammenhang zwischen einer bestimmten Struktur des Wirtschafts- und Finanzsystems und der Unterdrückung von Menschen im gleichen Land gebe.
Der Minister sprach sich zudem dafür aus, die Menschenrechte transnational zu verrechtlichen. Diktatoren dürften sich nicht mehr sicher fühlen. Personen, die "im Namen irgendeiner Revolution oder Konterrevolution" andere Menschen ermordeten, folterten oder vergewaltigten, sollten immer damit rechnen müssen, noch vor einen irdischen Richter zu treten. Die CDU/CSU erwiderte im Rahmen der Aussprache, es sei zu hoffen, daß mit der Einrichtung eines eigenen Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe eine Aufwertung der Thematik, nicht aber deren Abschiebung verbunden sei. Die Union verwies ferner auf eine weitere Dimension der Problematik: Gravierende Menschenrechtsverletzungen seien - wie etwa in Bosnien - oft auch mit dem Zerfall von staatlicher Autorität insgesamt verbunden.
Ergänzend hieß es aus der größten Oppositionsfraktion, künftige Fortschritte bei der Kodifizierung von Menschenrechten müßten auch mit Weiterentwicklungen bei der rechtlichen Absicherung von Minderheitenrechten einhergehen. Dieser Aspekt, beispielsweise bei Fragen der Rechte kultureller Minderheiten in anderen Staaten, sei bislang lediglich in bilateralen Verträgen geregelt worden. Die SPD plädierte im Ausschuß dafür, im Rahmen einer Gesamtstrategie der Menschenrechtspolitik auch spezielle Problemlösungskonzepte für bestimmte Länder zu entwickeln. Oft sei Druck von außen weniger erfolgreich, als die Motivation und Unterstützung von oppositionellen Kräften im Inneren eines Landes, um zu Ergebnissen zu kommen.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9805/9805026b
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