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Dezember 05/1998
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Tabaksteuergesetz ändern

(fi) Der Bundesrat setzt sich dafür ein, den Handel mit unversteuerten Zigaretten energischer zu bekämpfen. Dazu hat er eine Änderung des Tabaksteuergesetzes (14/18) vorgeschlagen, durch den bei einem vorsätzlichen wiederholten Erwerb auch geringer Mengen unversteuerter Zigaretten innerhalb von drei Jahren wieder die Straftatbestände der Steuerhehlerei zum Tragen kommen sollen. Wie es heißt, werde der Erwerb unversteuerter Zigaretten nach einer 1994 eingeführten Vorschrift im Tabaksteuergesetz nur als Ordnungswidrigkeit verfolgt, wenn er ausschließlich dem eigenen Verbrauch dient und die Menge von 1.000 Stück nicht überschreitet. Die Ordnungswidrigkeit kann danach mit einem Verwarnungsgeld bis zu 75 DM oder einer Geldbuße bis zu 2.000 DM geahndet werden. Der Bundesrat hält diese Regelung wegen der zu geringen abschreckenden Wirkung für unzureichend. Die Bundesregierung erklärte, sie wolle den Entwurf im Gesetzgebungsverfahren prüfen.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9805/9805057a
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