Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ
Druckversion  |       
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 1998 > Blickpunkt Bundestag - Dezember 1998, Nr. 6/98, Inhalt >
Dezember 06/1998
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

Experten lehnen zweiten Vorläufer weitgehend ab

(fi) Auf weitgehende Ablehnung stieß der "zweite Vorläufer" zum Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 (siehe nebenstehenden Bericht) in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am 7. Dezember.
Aufbewahrungsfristen: Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) wies auf erhebliche Belastungen hin, die auf die Unternehmen zukämen. Die gewerbliche Wirtschaft sollte daher von der Regelung ausgenommen werden. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband hob hervor, daß das Gastgewerbe schon heute durch Aufbewahrungsfristen stark belastet werde. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks ergänzte, daß für Handwerksbetriebe eine Mikroverfilmung nicht in Frage komme. Die Bundessteuerberaterkammer riet dazu, die Verlängerung zeitlich zu begrenzen. Für die Verlängerung argumentierte die Deutsche Steuer-Gewerkschaft, die beklagte, daß die Handelsbriefe davon ausgenommen werden. Gerade darin ließen sich für Steuerfahnder oftmals Spuren der Steuerhinterziehung finden.
Pensionsrückstellungen: Im Mittelpunkt stand die Frage eines Wahlrechts für die Unternehmen. Der Kölner Professor Norbert Herzig bezeichnete die sofortige Pflicht, die Pensionsrückstellungen neu zu bewerten, als "saubere Lösung". Viele Unternehmen könnten eine sofortige Anpassung aber nicht bewältigen, weil dann das Handelsbilanzergebnis negativ würde. Herzig sprach sich für ein Wahlrecht aus.
Dafür plädierten unter anderem auch der BDI, der Bundesverband deutscher Banken, der Bundesverband mittelständische Wirtschaft, der Deutsche Steuerberaterverband und das Institut der Wirtschaftsprüfer. Das Institut machte deutlich, daß es sich ein Unternehmen nicht aussuchen kann, ob es Verpflichtungen haben will oder nicht. Das Anpassungsverfahren sollte in einem Anhang zur Bilanz geschildert werden, um für Klarheit zu sorgen. Die Verteilungspflicht über drei Jahre befürwortete die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9806/9806025a
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion