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Dezember 06/1998
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AA erneut kritisiert

(hh) Mit der Liegenschaftsverwaltung des Auswärtigen Amtes hat sich am 4. Dezember erneut der Rechnungsprüfungsausschuß kritisch auseinandergesetzt. Dabei ging es hauptsächlich um den Stand der Abwicklungen der ehemaligen Botschaften der DDR. Das Auswärtige Amt führte in seinem Bericht dazu aus, daß von dem ursprünglichen Bestand von 185 Einheiten bisher 105 Einheiten mit einem Gesamterlös von rund 107 Millionen DM veräußert worden seien. Zur Zeit habe der Bund noch 80 Einheiten. Im vergangenen Jahr seien sieben Einheiten abgebaut worden.
Zu den noch nicht abgewickelten Liegenschaften erklärte das Auswärtige Amt unter anderem, daß zum Beispiel die ehemalige DDR-Kanzlei in Santiago de Chile noch nicht verkauft worden sei. Vorgesehen sei seit 1990 die Neuunterbringung der Botschaftskanzlei auf dem DDR-Grundstück. Da sich jedoch der volle Wert des Grundstücks nur durch eine Hochhausbebauung realisieren lasse, verfolge das Auswärtige Amt seit Ende 1993 den Plan eines Investorprojekts, das heißt, die Übergabe des Grundstücks an einen Bauträger gegen Etageneigentum bei Wertausgleich.
Diese Lösung sei jedoch nicht zu realisieren gewesen. 1997 angestellte Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen hätten einen Neubau der Botschaftskanzlei an anderer Stelle als wirtschaftlichste Lösung ergeben. Nunmehr sollten die ehemalige DDR-Kanzlei und die jetzige Botschaftskanzlei verkauft werden. Ein entsprechender Antrag liegt dem Bundesfinanzministerium vor. Der zuständige Abgeordnete des Rechnungsprüfungsausschusses sagte, dies höre sich zwar alles ganz gut an. Er kritisierte aber, daß klare Zeitvorgaben zu Veräußerungen fehlten. Er habe den Eindruck, daß sich alles "administrativ" in die Länge ziehe. Außerdem appellierte er an das Auswärtige Amt, betriebswirtschaftlicher zu denken, und regte an zu überlegen, ob die Liegenschaftsverwaltung nicht in eine nachgeordnete GmbH überführt werden könnte. Der Vertreter des Auswärtigen Amtes erklärte dazu, daß auch in seinem Hause über eine GmbH-Lösung nachgedacht werde. Er berichtete weiterhin, daß sich die Grundstücke im Ausland nach seinen Erfahrungen nie so einfach veräußern lassen könnten, wie dies im Inland sei. Ausschußmitglieder erklärten dazu, dieses Problem hätten alle international agierenden Unternehmen.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9806/9806028a
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