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Dezember 06/1998
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Neue Struktur geplant

(hh) Durch eine Neuorganisation der gesetzlichen Rentenversicherungen könnten rund 700 Millionen DM im Jahr gespart werden. Deshalb beauftragte der Rechnungsprüfungsausschuß am 4. Dezember einvernehmlich das Bundesarbeitsministerium, ein Arbeitsgremium  zwischen Bund, Ländern und Rentenversicherungsträgern zu konstituieren und bis zum 31. Mai 1999 ein Konzept für das Vorgehen zur Neustruktur vorzulegen. Grundlage der Diskussion im Ausschuß war ein umfangreicher, detaillierter Bericht des Bundesrechnungshofes über die mögliche Neugestaltung der Organisationsstrukturen. Er schlug vor, die gesetzlichen Rentenversicherungen grundlegend zu reformieren. Danach könne die Organisationsstruktur durch die Reduzierung der Anzahl der Träger von insgesamt jetzt 27 Trägern auf einen bundesunmittelbaren und 6 landesunmittelbare Träger verbessert werden. Die landesunmittelbaren Träger würden sich danach auf jeweils rund drei Bundesländer erstrecken.
In der Bundesversicherungsanstalt sollten spätestens im Jahre 2004 die Bundesknappschaft, die Bahnversicherungsanstalt, die Seekasse sowie die Künstlersozialkasse unter Verbleib der Standorte ihrer Hauptverwaltungen aufgehen. Der Bundesrechnungshof schlägt weiter vor, anstelle der bisher in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins tätigen Verbandes deutscher Rentenversicherungsträger eine neue Spitzenorganisation, den Zentralrentenrat (ZRR) einzurichten.
Das nachgeordnete Dienststellennetz (Auskunfts- und Beratungsstellen) könnte zahlenmäßig erheblich reduziert werden und sollte gemeinsam von den neuen Trägern betrieben werden. Der Bundesrechnungshof erwartet mindestens ein erreichbares jährliches Einsparvolumen in Höhe von zehn Prozent der gegenwärtig bei den Trägern anfallenden Verwaltungskosten: Somit würden die Einsparungsmöglichkeiten rund 700 Millionen DM im Jahr betragen.
Die Initiative des Bundesrechnungshofes wurde von allen Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses begrüßt. Sie waren einvernehmlich der Ansicht, daß alles getan werden müsse, um Geld zu sparen, damit die Lohnnebenkosten gesenkt werden könnten. Die Ausschußmitglieder gingen davon aus, daß durch die Neuorganisation die Rentenversicherungsbeiträge um 0,1 Prozent gesenkt werden könnten.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9806/9806029a
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