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Dezember 06/1998
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Zu Lomé Einfluß nehmen

(en) Die zukünftige Entwicklungszusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifischen Raums (AKP) muß der veränderten Weltlage, neuen durch beschleunigte Globalisierung hervorgerufenen Interdependenzen sowie einem veränderten internationalen Gefüge von Handels-, Wirtschafts-, Entwicklungs- und anderen Zuständigkeiten Rechnung tragen. Das betont die PDS in einem am 10. Dezember an den Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung überwiesenen Antrag (14/164).
Das Parlament soll nach dem Willen der Fraktion die Bundesregierung auffordern, sich bei den bereits begonnenen Verhandlungen über ein neues Lomé-Abkommen für die Beibehaltung dessen entwicklungspolitischen Charakters einzusetzen und ein Zerfallen in regionale Freihandelsverträge zu verhindern. Dabei müsse Armutsbekämpfung weiterhin als vorrangige Aufgabe formuliert werden und Frauen als besondere Schwerpunktzielgruppe in den Mittelpunkt aller entwicklungspolitischen Programme gestellt werden. Das bisherige Lomé-Abkommen läuft im Jahre 2000 aus. Ziel muß es laut PDS sein, einen einheitlichen Vertragsrahmen für die zukünftigen EU-AKP-Beziehungen beizubehalten, innerhalb dessen differenzierte Modalitäten und Vereinbarungen entsprechend der unterschiedlichen Bedürfnisse in den einzelnen Ländern und Regionen verabredet werden können und in dem die Öffnung für weitere Länder "eindeutig verankert ist".
Zudem müßten bisherige Handelsvorteile der AKP-Staaten, insbesondere der Gruppe der ärmsten und am wenigsten entwickelten Länder gewahrt bleiben. Das setze voraus, daß EU und AKP in der Welthandelsorganisation (WTO) gemeinsam durchsetzen, daß der Übergang zu Freihandelszonen nur schrittweise erfolgt. Zusätzlich in den neuen Abkommen zu verankern seien gültige Kriterien wie die Einhaltung von Menschenrechten sowie die Sozial- und Umweltverträglichkeit von Entwicklungen. Zusätzliche Konditionierungen von Entwicklungszusammenarbeit wie zum Beispiel die Rückübernahme von Asylbewerbern müßten ausgeschlossen bleiben (siehe auch S. 36).
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9806/9806034b
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