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Dezember 06/1998
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Vorerst auch für Beamte keine Rentenabschläge

(in) Regelungen des Versorgungsreformgesetzes 1998 über Rentenabschläge bei Erwerbsminderungsrenten und bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente für Schwerbehinderte sollen bis zum 1. Januar 2001 hinausgeschoben werden. Dies hat der Bundestag am 10. Dezember beschlossen. Er nahm damit auf Empfehlung des Innenausschusses (14/145) einen Gesetzentwurf (14/46) von SPD und Bündnis 90/Die Grünen in geänderter Fassung an.
Im Ausschuß hatten die Koalitionsfraktionen zuvor betont, mit diesem Gesetz werde ein im Wahlkampf gegebenes Versprechen eingelöst. Die zu Lasten der Schwerbehinderten und dienstunfähigen Beamten im Versorgungsreformgesetz 1998 beschlossenen Regelungen der vorherigen Bundesregierung, Versorgungsabschläge bei vorzeitiger Pensionierung einzuführen, werden mit dieser Initiative um ein Jahr ausgesetzt, um in dieser Zeit eine "bessere und sozial gerechtere Lösung" zu finden.
Die PDS sah ebenfalls Handlungsbedarf, damit die "unsoziale Reform" von 1998 im nächsten Jahr nicht in Kraft trete.
Von CDU/CSU und F.D.P. wurde darauf hingewiesen, die Regelung, die nun ausgesetzt werden solle, sei Teil einer Gesamtlösung zur Versorgung gewesen. Eine "Suspendierung von Teilen" dieser "schlüssigen" Lösung werde von ihnen abgelehnt.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9806/9806038c
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