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Dezember 06/1998
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Auswärtige Kultur bleibt im Außenressort

(ku) Eine geplante Trennung der Auswärtigen Kultur vom Außenressort hat sich als nicht sachgerecht erwiesen. Dies erklärte Bundesaußenminister Joschka Fischer (Bündnis 90/Die Grünen) am Mittwoch im Ausschuß für Kultur und Medien. Allerdings würden die Kulturexperten des Auswärtigen Amtes "sehr eng und vertrauensvoll" mit dem neu entstandenen Kulturressort im Bundeskanzleramt unter Michael Naumann zusammenarbeiten. Es dürfe in der Sache "keine Eifersüchteleien" geben, die dem allgemeinen Ansehen der Kulturpolitik im In- und Ausland nur schaden würden. Der Bundeskanzler selbst habe mit der Schaffung des neuen Ressorts einen neuen Schwerpunkt in der Kulturpolitik gesetzt und so ganz deutlich gezeigt, wie wichtig eine Bündelung kultureller Aufgabenfelder für ihn sei.
Auswärtige Kulturpolitik, so Fischer weiter, sei mehr als nur eine reine Repräsentanz der deutschen Traditionen im Ausland, mehr als bloße Sprachvermittlung. Sie müsse vielmehr zum interkulturellen Dialog beitragen. Im Zusammenwachsen der Welt würden die unterschiedlichsten Lebensweisen immer stärker aufeinandertreffen. Es käme immer öfter zu einer "Konfrontation" mit anderen Gebräuchen und Traditionen. Gerade in den sich daraus entwickelnden Diskussionen müßten die Kulturpolitiker die Position Deutschlands deutlich vertreten, nicht um andere Menschen auszugrenzen, sondern um Verständnis für die Unterschiede zu entwickeln. So könne gerade die Auswärtige Kulturpolitik zu einer "Kulturfreiheit" werden. Die deutschen Kulturvermittler im Ausland hätten die Möglichkeit, das Augenmerk der Bevölkerung totalitärer Staaten auf Demokratie und Menschenrechte zu lenken. Die CDU/CSU-Fraktion betonte ebenfalls, Kulturpolitik im Ausland dürfe nicht nur Standortpolitik sein. Auch die Vermittlung von freiheitlichen Werten wie die der Menschenrechte seien ein wesentlicher Faktor. Aber dies dürfe nicht in dem Maße überbewertet werden, daß künftig Auswärtige Kulturpolitik nur noch in den Ländern stattfinde, in denen die Menschenrechte verletzt würden.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9806/9806040c
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