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Januar 01/2001
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GRUNDZÜGE DER RENTENREFORM

Stabilität der Versicherungsbeiträge und des Rentenniveaus ist das Ziel

(as) Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung soll im Jahr 2030 nicht über 22 Prozent und 2020 nicht über 20 Prozent liegen. Dies ist laut Beschlussempfehlung (14/5146) das Ziel des vom Bundestag mit den Stimmen der Koalition in geänderter Fassung beschlossenen Altersvermögensgesetzes (siehe auch Seite 17). Damit fanden die Gesetzentwürfe von Regierung (14/4595) und SPD und Bündnis 90/Die Grünen (14/5068) eine Mehrheit im Plenum.

Während in der Beschlussempfehlung des Arbeits- und Sozialausschusses noch von einem Mindestrentenniveau von 64 Prozent für Neuzugänge des Jahres 2030 die Rede ist, hat der Bundestag in abschließender Lesung einen Entschließungsantrag von SPD und Bündnisgrünen (14/5164) angenommen und damit das Mindestniveau auf 67 Prozent festgeschrieben. Zugleich soll mit dem Gesetz der Aufbau einer zusätzlichen, privaten, kapitalgedeckten Altersvorsorge über Zulagen und steuerliche Entlastungen umfassend gefördert werden. Damit könne der im Erwerbsleben erreichte Lebensstandard im Alter gesichert werden.

Nach Auffassung von Regierung und Koalition ist Beitragssatzstabilität eine wichtige Voraussetzung für mehr Wachstum und Beschäftigung und für die Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Laut Beschlussempfehlung soll die Regierung Änderungsvorschläge für die gesetzliche Rentenversicherung unterbreiten, sobald der angestrebte Beitragssatz überschritten oder das Mindestrentenniveau unterschritten wird.

Betriebliche Vorsorge gestärkt

Des Weiteren erhalten nach dem Willen von Regierung und Koalition Arbeitnehmer künftig einen individuellen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung. Die Unverfallbarkeitsfristen für die betriebliche Vorsorge wird auf fünf Jahre verkürzt und Anwartschaften können laut Empfehlung des Arbeits- und Sozialausschusses leichter zu neuen Arbeitgebern mitgenommen werden.

Mit der Reform wird nach Angaben der Bundesregierung auch die eigenständige Alterssicherung von Eltern verbessert, indem die Beitragszeiten in den ersten zehn Lebensjahren eines Kindes bis zu 50 Prozent höher als nach geltendem Recht bewertet werden. Für Ehegatten soll es zudem möglich sein, die Rentenansprüche partnerschaftlich aufzuteilen.

Im Laufe der parlamentarischen Beratungen wurde der im Regierungsentwurf vorgesehene Ausgleichsfaktor, der ab 2011 eine Kürzung des Rentenniveaus für Zugangs- aber nicht für Bestandsrentner vorgesehen hatte, herausgenommen und durch eine auf einem Vorschlag des Verbandes der Rentenversicherungsträger (VdR) basierende Anpassungsformel ersetzt. Außerdem soll nun die Dynamik bei den kindbezogenen Freibeträgen im Hinterbliebenenrecht beibehalten werden. Auch wurde von den Parlamentariern beschlossen, Pensionsfonds als zusätzlichen Durchführungsweg für die betriebliche Altersvorsorge einzuführen. Zusätzlich aufgenommen wurde auch ein Zertifizierungsgesetz für Altersvorsorgeverträge.

Unionsanträge zurückgewiesen

In gleicher Sitzung lehnte das Plenum mit den Stimmen der Koalition und PDS bei Enthaltung der F.D.P. einen Antrag der CDU/CSU (14/1310) ab, in dem die Antragsteller die Wiederaufnahme des "demografischen Faktors" der alten Regierung und einen deutlichen und raschen Ausbau der kapitalfundierten Altersvorsorge forderte. Mit dem von der jetzigen Bundesregierung abgeschafften "demografischen Faktor" werden laut Antrag nicht nur die Beitragszahler, sondern auch die Rentner an den Kosten der längeren Lebenserwartung beteiligt.

Ohne Mehrheit blieb ein Entschließungsantrag der Union (14/5153), in dem es heißt, die Fraktion habe sich in den letzten Monaten intensiv an den Bemühungen um eine Lösung der grundlegenden Probleme der Alterssicherung beteiligt und substanzielle eigene Vorstellungen in die Diskussion eingebracht. Ohne diese Beteiligung wären weder der Zeithorizont der Rentenreform bis 2030 eröffnet noch der Aufbau einer ergänzenden privaten und betrieblichen Altersversorgung mit familienpolitischer Komponente ermöglicht worden. Dennoch seien zentrale Bestandteile der Reform auch nach mehrmaligem Nachbessern nicht akzeptabel. So würden die Menschen bei der Höhe des Rentenniveaus getäuscht, da mit den Plänen der Regierung statt 68 Prozent in Wahrheit lediglich 64 Prozent erreicht werden könnten.

Nach Auffassung der F.D.P. muss angesichts zu hoher Lohnnebenkosten verhindert werden, dass der Beitragssatz über 20 Prozent steigt. In einem vom Plenum ebenfalls zurückgewiesenen Entschließungsantrag (14/5151) fordert die Fraktion die Regierung auf, in diesem Punkt im Interesse der Generationengerechtigkeit nachzubessern. Die Anlagekriterien für die private Vorsorge seien viel zu kompliziert, völlig unpraktikabel und intransparent.

Auch die PDS begründete ihre Ablehnung der Regierungspläne in einem Entschließungsantrag (14/5163). Darin fordern die Abgeordneten, die gesetzliche Rentenversicherung von einer Arbeitnehmer- zu einer allgemeinen Erwerbstätigenversicherung auszubauen. Die beitragspflichtigen Einkommen sollen über die reinen Lohneinkommen hinaus ausgeweitet werden. Verschiedene Änderungsanträge (14/5158-5161) fanden wie der Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Länder für Immobilienförderung

Wohneigentum soll im Rahmen der privaten Altersvorsorge in das Konzept der Rentenreform einbezogen werden. Dies hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme (14/5068) gefordert. Laut Länderkammer erbringt das Wohnen in der eigenen Immobilie im Alter eine erhebliche finanzielle Entlastung. Gerade Familien mit niedrigem Einkommen würden oft nicht in der Lage sein, neben den in der Reform erwünschten Sparleistungen zusätzliche Mittel für ein Eigenheim zu erbringen. Deshalb sei es unverzichtbar, mit dem Altersvermögensgesetz auch Anspar- und Tilgungsleistungen zur Bildung von Wohneigentum zu regeln.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0101/0101018
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