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Januar 01/2001
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GESETZENTWÜRFE

Parlamentarier setzen Beratungen zur Reform der Ausbildungsförderung fort

(bf) Der Bildungs- und Forschungsausschuss hat am 24. Januar seine Beratungen zur Reform der Ausbildungsförderung fortgesetzt. Grundlage dafür waren der Entwurf der Bundesregierung für ein Ausbildungsförderungsreformgesetz – AföRG (14/4731) und dazu vorgelegte Änderungsanträge der Koalition und der CDU/CSU sowie der Entwurf der F.D.P.-Fraktion für ein Bundesausbildungsförderungsgesetz – BAföG (14/2253).

Nach Ansicht der SPD-Fraktion ist das AföRG ein Reformgesetz, mit dem das Prinzip Chancengleichheit zur Leitidee politischen Handelns erhoben wird. Vorgesehen sei eine Verbesserung der Freibeträge und ein vereinfachtes Freibetragssystem, die Internationalisierung durch EU-weite Mitnahmemöglichkeit, eine erhebliche Verbesserung für Studierende mit Kindern, die Stärkung der Interdisziplinarität bei Masterstudiengängen, eine Begrenzung der Gesamtdarlehensbelastung auf 20.000 DM sowie die Möglichkeit eines Bildungskreditprogrammes. Durch die Änderungsanträge von SPD und Bündnis 90/Die Grünen würde das Gesetz noch weiter verbessert. Dem CDU/CSU-Antrag könne, abgesehen von der Erhöhung der Freibeträge vom Vermögen, nicht gefolgt werden in der Forderung, die EU-weite Mitnahmemöglichkeit auch auf die Schweiz auszudehnen, bei den Vorschlägen zur Darlehensbegrenzung oder zu den Waisenrenten. Den F.D.P.-Gesetzentwurf bezeichnete die SPD als unseriös und wenig durchdacht.

Dieser Vorwurf wurde sowohl von der CDU/CSU als auch von der F.D.P. zurückgewiesen. Die Union plädierte ferner für eine Gleichbehandlung der Schweiz mit den EU-Ländern. Hinsichtlich der Darlehensbegrenzung sah sie im Ansatz der Bundesregierung die Gefahr, dass schnelles Studieren verhindert werde. Die Unionsvorschläge würden größere Transparenz schaffen. Nicht sozial sei die Argumentation der SPD, wenn sie eine stärkere Erhöhung der Freibeträge für Waisenrenten und -gelder ablehne, stellte die Fraktion fest. Die Änderungsvorschläge der Koalition akzeptabel.

Die F.D.P.-Fraktion nannte den Koalitionsgesetzentwurf unglaubwürdig. Es gehe bei dem Entwurf nicht um eine Reform, sondern lediglich um eine Novelle. Zwar würden Misstände abgeschafft, aber das Ziel einer Systemumstellung verfehlt. Auch die PDS befand, dass mit dem vorgelegten Entwurf eine wirkliche Strukturreform, für die sich sowohl SPD und Bündnisgrüne als auch alle relevanten bildungspolitischen Akteure ausdrücklich ausgesprochen hätten, nicht zustande gekommen sei. Insgesamt sei der Regierungsentwurf ein kleiner Schritt in die richtige Richtung und als solcher zu begrüßen. Die PDS verzichte jedoch auf Änderungsanträge, weil sie die vorgelegte Reform für unzulänglich halte und sich nicht an einem "Wettbewerb zur Nachbesserung" beteiligen wolle.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0101/0101023a
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