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Januar 01/2001
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PANAMA UND ESTLAND

Luftverkehr gesetzlich regeln

(vb) Die Bundesregierung hat Gesetzentwürfe zu den beiden Luftverkehrsabkommen mit Panama (14/4988) und Estland (14/4989) vorgelegt. Mithilfe der Abkommen soll der internationale Fluglinienverkehr für die deutschen Luftfahrtunternehmen und die des Vertragspartners auf eine solide Rechtsgrundlage gestellt werden. Die Vertragspartner gewähren sich darin gegenseitig die Rechte des Überflugs, der Landung zu nicht gewerblichen Zwecken, des Absetzens und des Aufnehmens von Fluggästen, Gepäck, Fracht und Post im gewerblichen internationalen Linienverkehr.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0101/0101027d
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