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Januar 01/2001
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Ehrenämter auch Richtern ermöglichen

(re) Richter sollen nach dem Willen der F.D.P. kommunale Ehrenämter ebenso wie ehrenamtliche Tätigkeiten im Brand- und Katastrophenschutz sowie als Reservist der Bundeswehr wahrnehmen dürfen. Für eine entsprechende Regelung setzt sich die Fraktion deshalb in einem Gesetzentwurf (14/4909) ein. Die Liberalen erläutern, im Deutschen Richtergesetz seien die genannten Tätigkeiten bislang nicht als Ausnahmen vom Grundsatz der Unvereinbarkeit von Aufgaben der rechtsprechenden mit solchen der gesetzgebenden oder vollziehenden Gewalt vorgesehen. Auch um Konfliktsituationen in der Praxis zu vermeiden, sei eine Gesetzesänderung erforderlich.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0101/0101043d
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