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Januar 01/2001
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ABSCHREIBUNGSFRISTEN VERLÄNGERT

Abgeordnete rügen Vorgehen des Bundesfinanzministeriums

(fi) Der Bundestag hat am 25. Januar in namentlicher Abstimmung einen Antrag der F.D.P.-Fraktion (14/1887), die Abschreibungstabellen nicht zu ändern, abgelehnt. 310 Abgeordnete stimmten gegen, 223 Abgeordnete für den Antrag. Die Mehrheit folgte damit einer Empfehlung des Finanzausschusses (14/5149) vom Vortag.

Im Finanzausschuss hatten die Opposition sowie Bündnis 90/Die Grünen und ein Mitglied der SPD-Fraktion das Vorgehen des Bundesfinanzministeriums (BMF) gerügt. Das BMF habe die überarbeitete Tabelle für die "Absetzung für Abnutzung" (AfA) für allgemein verwendbare Anlagegüter im Bundessteuerblatt veröffentlicht und zum 1. Januar 2001 in Kraft gesetzt, ohne die Anhörung des Finanzausschusses am 15. Januar abzuwarten. Es habe sich damit nicht an eine Zusage gegenüber dem Ausschuss gehalten, lautete die Kritik. Im Ausschuss hatten die Koalitionsfraktionen und die PDS den F.D.P.-Antrag abgelehnt, während ihn die Unionsfraktion befürwortete.

Höchstens 3,5 Milliarden DM

Nach ausgedehnter Debatte mit einer zweistündigen Unterbrechung hatte das BMF im Ausschuss eine Erklärung abgegeben, wonach garantiert sei, dass das Mehraufkommen aus der bereits in Kraft getretenen Tabelle sowie der AfA-Branchentabellen, die zum 1. Januar 2002 in Kraft treten sollen, zu einem Steuermehraufkommen von höchstens 3,5 Milliarden DM führen werde. Bei der Abstimmung mit der Wirtschaft mit dem Ziel einer kurzfristigen Verständigung sei bereits eine "deutliche Annäherung" erreicht worden. Eine Feineinstellung werde über die Branchentabellen in einem "fairen Belastungsausgleich" erreicht. Dies gelte vor allem dort, wo ein zusätzlicher Bedarf nach einer Branchentabelle belegt worden sei, etwa im Maschinenbau, so das BMF.

Die Branchentabellen seien über die gesamte Wirtschaft verteilt und erfassten auch den Mittelstand, hieß es weiter. Die verkürzte Fassung der Regelung zu den Schichtzuschlägen habe "offenkundig zu Missverständnissen" geführt, heißt es in der Erklärung. Deshalb werde das BMF die alte Fassung wiederherstellen. Die F.D.P. bezeichnete die Rücknahme der Regelungen zu den Schichtbetrieben als das "einzig Neue" in der BMF-Erklärung.

Die CDU/CSU hielt es für "unverständlich", dass man Mehreinnahmen von pauschal 3,5 Milliarden DM garantieren könne. Die Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter werde sich im Mittelstand stärker auswirken als die Branchentabellen. Das Vertrauen bei der investierenden Wirtschaft sei zerstört worden. Das BMF wolle die "Ungerechtigkeit" dieser Tabelle durch die geplanten Änderungen bei den Branchentabellen korrigieren.

Die SPD wertete die BMF-Erklärung als "wesentliche Klarstellung". Dadurch, dass über die Einrichtung neuer Branchentabellen nachgedacht werde, biete sich die Chance, auf die Bedürfnisse einzelner Branchen einzugehen. Zuvor hatten Angaben des BMF über das erwartete Steuermehraufkommen aus den geänderten Tabellen sowie der Hinweis auf laufende Gespräche mit einzelnen Branchen für Irritation im Ausschuss gesorgt. Dabei wurde befürchtet, dass es im Ergebnis zu einer Ungleichbehandlung verschiedener Branchen kommen könne.

"Tabelle zurücknehmen"

Der Bundestag lehnte am 25. Januar auch einen Antrag der CDU/CSU (14/5134) ab. Darin wurde die Regierung aufgefordert, die im Dezember bekannt gemachte Tabelle zurückzunehmen und darauf verzichten, die Branchentabellen wie vorgesehen an die technische Nutzungsdauer anzupassen. Statt dessen sollte die Regierung "sachgerechte Abschreibungstabellen" erstellen und dafür sorgen, dass die Unternehmen die bisherigen Nutzungsdauern bei der Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern bis zur Bekanntgabe der neuen Tabellen weiterhin anwenden können.

Die Union hatte ihren Antrag damit begründet, dass die Verlängerung der Abschreibungsdauern kleine und mittlere Unternehmen besonders stark treffe, weil die beschlossenen Steuerentlastungen für diese im Wesentlichen erst 2005 wirksam würden. Sie sei auch ökologisch kontraproduktiv, weil veraltete Technik künftig länger genutzt werden müsse. Aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs von 1997, das als Begründung für die Verlängerung der Fristen herangezogen worden sei, ergebe sich nicht die Notwendigkeit, bei allen Wirtschaftsgütern nur auf die technische Nutzungsdauer abzustellen und damit realitätsfremde Abschreibungssätze festzulegen.

Neuregelung vorgeschlagen

Mit einem Gesetzentwurf zur Verbesserung der Abschreibungsbedingungen (14/5135), den der Bundestag am 25. Januar zur Beratung an den Finanzausschuss überwiesen hat, will die CDU/CSU erreichen, dass bei der Bemessung der Nutzungsdauer von Wirtschaftsgütern auch betriebswirtschaftliche Erwägungen einfließen. Die vorgeschlagene Neuregelung ermögliche es, Abschreibungstabellen zu erarbeiten, welche die Informationserfordernisse des heutigen Wirtschaftslebens berücksichtigen. Darüber hinaus empfehlen die Abgeordneten, die Abschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von bisher 800 DM (410 Euro) auf 800 Euro anzuheben.

In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zu dem F.D.P.-Antrag am 15. Januar hatte der Vertreter des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZdH) die Abgeordneten aufgerufen, ihre Möglichkeiten zu nutzen, damit diese Tabellen zurückgezogen werden. Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) plädierte dafür, den Gesetzgeber die Abschreibungsdauer festlegen zu lassen.

Dagegen meinte Professor Lutz Haegert, die Unternehmen ließen sich bei Investitionsentscheidungen nicht vorrangig von Abschreibungsbedingungen leiten. Eine längere Abschreibungsdauer beeinflusse nur marginal die Rendite. Die Präsidentin des Bundesfinanzhofs, Dr. Iris Ebling, riet dazu, keine "realitätsfremden" Abschreibungszeiträume festzulegen, weil sonst vermehrt Gerichte in Anspruch genommen würden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0101/0101053
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