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Mai 05/2001
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DEBATTE ZUR FINANZVERTEILUNG IM BUNDESSTAAT

Union sieht im Regierungsentwurf keinen Beitrag zu einer Lösung

(fi) Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) hat die Länder "mit Nachdruck" aufgerufen, sich bei den Beratungen über ein Maßstäbegesetz als Grundlage für den künftigen Finanzausgleich im Bundesstaat mit dem Bund zu einigen. In der ersten Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs für ein solches Maßstäbegesetz (14/5951,14/5971) sagte der Minister am 10. Mai im Bundestag, dabei dürfe das Verhältnis der Länder untereinander sowie zwischen dem Bund und den Ländern nicht verschlechtert werden. Ziel sei es, zu einem Einvernehmen zwischen allen Ländern untereinander und zwischen den Ländern und dem Bund zu kommen.

Zu Gast im Sonderausschuss: Bundesfinanzminister Hans Eichel (links), begrüßt vom Ausschussvorsitzenden Volker Kröning (SPD).
Zu Gast im Sonderausschuss: Bundesfinanzminister Hans Eichel (links), begrüßt vom Ausschussvorsitzenden Volker Kröning (SPD).

Der Minister erinnerte an die Aufforderung des Verfassungsgerichts vom 11. November 1999, den Finanzausgleich in einem zweistufigen Verfahren neu zu regeln. Er sei bereit, durch die Einbeziehung des Fonds "Deutsche Einheit" in das Ausgleichssystem für die Länder 1 bis 1,5 Milliarden DM bereitzustellen, was dazu beitragen würde, dass Prinzip "Keine Gewinner – Keine Verlierer" unter den Ländern zu wahren.

Heinz Seiffert (CDU/CSU) hielt den Regierungsentwurf nicht für einen Beitrag zu einer einvernehmlichen Lösung mit den Ländern. Der Minister versuche, die Bundesanteile an der Umsatzsteuer zu erhöhen und Minderausgaben bei den Bundesergänzungszuweisungen durchzusetzen, um die Uneinigkeit unter den Ländern zu nutzen. Das Finanzausgleichsgesetz müsse möglichst zeitnah zum Maßstäbegesetz vorgelegt werden. Die Ostländer brauchten auf lange Sicht Sonderbundesergänzungszuweisungen.

"Bundesinteressen vertreten"

Oswald Metzger (Bündnis 90/Die Grünen) erinnerte daran, dass das Parlament die Interessen des Bundes vertreten sollte. Die Nehmerländer hätten keinen Anreiz, ihre Wirtschaftskraft zu stärken. Wer seine eigene Einnahmenbasis vergrößere, bekomme im Folgejahr einen Abzug. Der Grundgedanke des Maßstäbegesetzes, die kommunale Finanzkraft zu 100 Prozent einzubeziehen, sei richtig. Die ostdeutschen Länder profitierten langfristig von einer breiten Einbeziehung der Finanzierungsbasis.

Nach Meinung von Gisela Frick (F.D.P.) wird der Regierungsentwurf noch erhebliche Veränderungen erfahren müssen. Wichtig sei, dass das "Anreizverfahren" erhalten bleibe. Auch dürfe die Finanzkraftreihenfolge durch den Finanzausgleich nicht geändert werden. Dies bedeute, dass sich die Länder, die vor dem Finanzausgleich ganz oben standen, danach nicht weiter unten stehen. Diesem Maßstäbegesetz könne man nicht zustimmen, so Frick.

"Kein Blindflug"

Roland Claus (PDS) erklärte, die PDS fordere die Wiedereinführung einer jährlichen kommunalen Investitionspauschale in Höhe von 6 Milliarden DM als "sinnvolle Lösung" beim Übergang vom Solidarpakt I zum Solidarpakt II. Claus unterstützte die vorgesehene Einbeziehung der Finanzkraft der Kommunen in den Länderfinanzausgleich zu über 50 Prozent.

Horst Schild (SPD) hielt es für unrealistisch, den finanzschwachen Ländern im Gegenzug zu einer Senkung des Ausgleichsniveaus eine besondere Belohnung bei überdurchschnittlichen Mehreinnahmen in Aussicht zu stellen. Gerade die finanzstärksten Länder wiesen überproportionale Steuerzuwächse auf und würden bei so konstruierten Anreizen noch zusätzlich belohnt werden. Man werde die Anforderungen des Verfassungsgerichts erfüllen, aber keine Gesetzgebung im "Blindflug" betreiben.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0105/0105029b
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