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Mai 05/2001
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WEISSBUCH ZUR UMWELTHAFTUNG

Schutz der biologischen Vielfalt europaweit intensivieren

(um) Mit dem Weißbuch der Europäischen Kommission zur Umwelthaftung hat sich der Deutsche Bundestag am 17. Mai befasst. Eine entsprechende Unterrichtung durch die Bundesregierung haben die Abgeordneten im Plenum des Deutschen Bundestages auf Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Kenntnis genommen und zudem eine Entschließung verabschiedet (14/3341,14/4115).

Danach soll die Regierung bei den weiteren Verhandlungen zu einem EU-weiten Umwelthaftungssystem eine Reihe von Punkten berücksichtigen und den Umweltausschuss des Deutschen Bundestages zeitnah über den Fortgang der Verhandlungen auf europäischer Ebene unterrichten.

In seiner Entschließung begrüßt das Parlament das Weißbuch zur Umwelthaftung als eine gute Diskussionsgrundlage für die künftige Ausgestaltung des Umwelthaftungsrechts in Europa.

Das Weißbuch selbst weise auf eine Vielzahl noch zu klärender Fragen hin. Bei der weiteren Ausgestaltung auf europäischer Ebene soll die Bundesregierung darauf drängen, eine entsprechende Rahmenrichtlinie zu erarbeiten, wobei das Subsidiaritätsprinzip zu beachten sei.

Haftungsstandards wahren

Darüber hinaus soll die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass der Standard des deutschen Umwelthaftungsgesetzes für die Anlagen-Gefährdungshaftung gewahrt bleibt beziehungsweise weiterentwickelt wird. Eine hinter das in Deutschland Erreichte zurückfaQlende Rahmenrichtlinie "wä.re nicht akzeptabel", heißt es in der Entschließung.

Nach dem Willen des Bundestages soll die Bundesregierung bei den weiteren Verhandlungen aus Gründen der Rechtssicherheit auf eine Konkretisierung der unter eine EG-Rahmenrichtlinie fallende Aktivitäten hinwirken.

Das Parlament weist zudem darauf hin, dass bei der Haftung der Schäden an der biologischen Vielfalt der potenzielle Geltungsbereich im Weißbuch der Kommission sich auf Natura-2000-Gebiete beschränke. Damit bestehe ein Klärungsbedarf hinsichtlich deZ haftungsrechtlichen Behandlung von entsprechen.den Schäden außerhalb solcher Gebiete.

Folgekosten überprüfen

Auch gelte es, die Anstrengungen für eine genaue Definition der biologischen Vielfalt und – "bei allen ethischen Bedenken" – der monetären Bewertung der biologischen Vielfalt beziehungsweise von Schäden an derselben zu intensivieren. In diese Diskussion sei insbesondere auch die Versicherungswirtschaft einzubeziehen.

Auch seien die ökonomischen Auswirkungen gesondert zu überprüfen. In diesem Zusammenhang sei es auch erforderlich zu prüfen, inwieweit das Instrument der "umweltökonomischen Gesamtrechnung" beim Statistischen Bundesamt gestärkt und ausgebaut werden könne.

Ein weiteres Problem, so der Deutsche Bundestag in seiner Entschliessung weiter, liege im Umwelthaftungsrecht. Dieses existiere in Deutschland seit Ende 1990.

Als besonders schwierig habe sich dabei die Erstellung einer nationalen Verordnung für die Regelung der Deckungsvorsorge herausgestellt.

Die Bundesregierung wird deshalb damit beauftragt, dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit des Deutschen Bundestages über den Stand und die sich möglicherweise ergebenden Schwierigkeiten bei der Erarbeitung einer entsprechenden Verordnung zu berichten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0105/0105042a
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