Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ
Druckversion  |       
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 2001 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt 05/2001 >
Mai 05/2001
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

UNTERRICHTUNG

Besseres Management für Küstenzonen in der EU umsetzen

(um) Der Deutsche Bundestag befürwortet grundsätzlich die Zielsetzungen und Leitlinien eines integrierten Küstenzonenmanagements. Dies betonte das Parlament, als es am 17. Mai eine Unterrichtung durch die Bundesregierung (14/5172) zu einem Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Umsetzung des integrierten Küstenmanagements zur Kenntnis nahm.

Der Empfehlung des Umweltausschusses (14/5632) folgend hat das Parlament die Regierung zudem gebeten, darauf hinzuwirken, dass regional unterschiedliche Umsetzungsstrategien möglich sind, die die besonderen Gegebenheiten der völlig unterschiedlichen Küstengebiete berücksichtigen.

Der von der EU-Kommission vorgeschlagene Ansatz, übergreifend alle nationalen Ebenen einzubinden und zu koordinieren, sei nicht hinreichend geklärt und bedürfe der weiteren Präzisierung, um einen unangemessen hohen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, heißt es in der Empfehlung.

Subsidiarität sicherstellen

Die Regierung solle deshalb dem EU-Vorschlag nur zustimmen, wenn der Grundsatz der Subsidiarität ausreichend sichergestellt ist. Darüber hinaus seien bereits etablierte Programme und Vorhaben bei der Entwicklung und Umsetzung von Strategien des integrier6en Küstenzonenmanagements (IKZM) zu berücksichtigen.

Der in dem EU-Vorschlag vorgesehene Berichtszeitraum von zwei Jahren ist nach Auffassung des Deutschen Bundestages zu kurzfristig und sollte auf ein "angemessenes" Maß erweitert werden. Ein weiteres Anliegen des Parlaments ist es, den Zusammenhang zwischen Küstenschutz, Naturschutz und Klimaschutz vertieft zu bearbeiten. Dazu seien die finanziellen Folgen zu klären.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0105/0105044a
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion