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Mai 05/2001
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PLENARBESCHLUSS

Qualgezüchtete Tiere weder halten noch ausstellen

(vs) Die Haltung und Ausstellung qualgezüchteter Tiere soll verboten werden. Die Fraktionen von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen haben dazu einen gemeinsamen Antrag (14/6052) eingebracht, den der Bundestag am 17. Mai angenommen hat. Der Antrag der CDU/CSU auf ein Importverbot für qualgezüchtete Tiere (14/3505) wurde auf Empfehlung des Fachausschusses (14/6058) für erledigt erklärt.

Zur Begründung stellen die Fraktionen in ihrem gemeinsamen Antrag fest, das in Deutschland geltende Verbot von Qualzüchtungen bei Wirbeltieren könne dadurch umgangen werden, dass Tiere aus Qualzüchtungen völlig legal eingeführt werden dürfen. Ein nationales Importverbot sei jedoch aus EU- und völkerrechtlichen Gründen nicht möglich. Das Ziel könne dennoch erreicht werden, wenn ein Haltungs- und Ausstellungsverbot für alle Wirbeltiere aus Qualzüchtungen erlassen werde. Gleichzeitig wird begrüßt, dass die Regierung durch eine Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung das Ausstellungsverbot für kupierte Hunde um ein Haltungs- und Ausstellungsverbot von Hunden aus Qualzüchtungen erweitern will.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0105/0105046b
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