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Mai 05/2001
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Unterschiedliche Bewertung bei den Bildungskrediten

(bf) Die Fraktionen haben am 9. Mai im Bildungs- und Forschungsausschuss das von der Bundesregierung mit Wirkung vom 1. April dieses Jahres initiierte Programm für die Vergabe von Bildungskrediten grundsätzlich begrüßt. Nach Ansicht der Koalitionsfraktionen werden mit dem Programm gute Bedingungen für Studierende geschaffen. Bisher seien Menschen von Bildung ausgeschlossen gewesen, der Bildungskredit schließe hier eine Lücke. Von Seiten der CDU/CSU-Fraktion wurde allerdings die Frage aufgeworfen, inwieweit der Aufwand gerechtfertigt sei. Sie zeigte sich auch an der Haushaltsrelevanz interessiert. Die F.D.P.-Fraktion plädierte dafür, die Kredite auch über das 36. Lebensjahr hinaus zu gewähren. Ferner wurde von ihr der mangelnde Rechtsanspruch beklagt. Dies unterstrich auch die Fraktion der PDS. Eine sozialstaatliche Errungenschaft werde dadurch "leichtfertig wieder preisgegeben".

24 Monatsratenin Höhe von 300 Euro

Zweck des Programms ist es, Studierenden unabhängig vom Einkommen oder einer Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zinsgünstige Kredite zu gewähren, die der Sicherung und Beschleunigung der Ausbildung oder der Finanzierung von außergewöhnlichem Aufwand dienen sollen. Dem Regierungsbericht zufolge können innerhalb eines Ausbildungsabschnittes bis zu 24 Monatsraten in Höhe von 300 Euro, knapp 588 DM, bewilligt werden. Der nach vier Jahren vom Datum der ersten Auszahlung an rückzahlbare Kredit soll nach Maßgabe des Programms bis zur Vollendung des 36. Lebensjahrs vergeben werden. Das Programm sei kein Ergänzungsinstrument zum BAföG, erklärte der Regierungsvertreter. Im April seien bereits etwa 1.500 Anträge beim Bundesverwaltungsamt gestellt worden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0105/0105056c
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