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Mai 05/2001
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ANHÖRUNG DES RECHTSAUSSCHUSSES

Experten über Notwendigkeit einerReform der Juristenausbildung einig

(re) Einigkeit über die Notwendigkeit einer Reform der Juristenausbildung herrschte unter Sachverständigen, die am 16. Mai in einer öffentlichen Anhörung des Rechtssausschusses zusammengekommen waren. Grundlage des Hearings war ein Gesetzentwurf der F.D.P.-Fraktion (14/2666). Einzelne Aspekte dieses Entwurfs wurden aber kontrovers beurteilt.

So kritisierte Professor Ernst-Wolfgang Böckenförde von der Universität Freiburg im Breisgau das derzeitige Rechtswissenschaftsstudium hinsichtlich dessen vornehmlicher Ausrichtung auf das Examen. Das Studium müsse durch eine Staats- oder die vom Professor bevorzugte Universitätsprüfung eine "Qualifikation" erhalten.

Der Auffassung von Johannes Riedel, Präsident des Landesjustizprüfungsamtes Düsseldorf, das Betreuungsverhältnis zwischen Dozenten und Studierenden sei "unzureichend", schloss sich eine Mehrheit der Sachverständigen an. Auch die einseitige Ausrichtung der universitären Ausbildung auf den Richterberuf bemängelten alle Experten, unter ihnen Peter Hommelhoff, Vorsitzender der Arbeitsgruppe "Juristenausbildungsreform" der Hochschulrektorenkonferenz.

Nur ein Staatsexamen sei geeignet, eine Vergleichbarkeit der Abschlüsse und einen Praxisbezug der Prüfung herzustellen, legten Sachverständige wie beispielsweise Bettina Leetz vom Deutschen Richterbund dar.

Hingegen bedeutet für Professor Hein Kötz, Präsident der Bucerius Law School Hamburg, die Prüfung in Händen der Hochschule auch die Einbeziehung der während des Studiums erbrachten Leistungen. Den Repetitoren wäre mit einem Schritt die Grundlage entzogen. Professor Christian Kirchner von der Humboldt-Universität zu Berlin forderte eine vermehrte Interdisziplinarität an den Universitäten und warnte davor, der Studienabschlussprüfung zu viel "Ängstlichkeit" entgegenzubringen.

Wie die F.D.P. vorschlägt, sollen drei Vorbereitungsdienste im Anschluss an die erfolgreiche Abschlussprüfung zur Befähigung zum Richteramt führen oder die Qualifikation für den Anwaltsberuf bzw. die Verwaltungslaufbahn im höheren Dienst sichern. JürgenÂMöllering vom Deutschen Industrie- und Handelstag befürwortete diesen Teil der Initiative, denn der spätere Wechsel in andere Tätigkeitsbereiche könne mittels Nachschulungen ermöglicht werden.

Die begrenzte Ausbildungskapazität der Anwälte in Deutschland gab Hartmut Kilger vom Deutschen Anwaltverein zu bedenken. Einen Teil des Vorbereitungsdienstes für alle zukünftigen Volljuristen im Anwaltsbereich durchzuführen, sei nicht möglich, aber "wer Anwalt werden will, muss auch Anwalt werden können", so der Experte.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0105/0105058a
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