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Mai 05/2001
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ANHÖRUNG DES PETITIONSAUSSCHUSSES

Familienzusammenführung künftig auch von Deutschland aus ermöglichen

(pt) Familienzusammenführung eines abgelehnten Asylbewerbers mit einem anerkannten Asylberechtigten soll in Zukunft vom Inland aus betrieben werden können. Dies wurde am 9. Mai bei einer Anhörung des Petitionsausschusses zum Ausländergesetz deutlich.

In der zu Grunde liegenden Eingabe kritisierte der Petent vor allem, dass ein abgelehnter Asylbewerber vor der Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung zu Zwecken der Familienzusammenführung vorher Deutschland verlassen müsse, obwohl der Ehepartner als Asylberechtigter oder Konventionsflüchtling anerkannt sei.

Dies widerspricht nach seiner Ansicht dem im Grundgesetz garantierten Schutz von Ehe und Familie und der Europäischen Menschenrechtskonvention. Zudem unterstreiche die Genfer Flüchtlingskonvention die Notwendigkeit der Wahrung der Familieneinheit des Flüchtlings.

Die Vertreterin des Bundesinnenministeriums führte aus, der Petent sei vor sieben Jahren "ohne Visum" nach Deutschland eingereist. Deshalb habe er keinen Abschiebeschutz. Sie wies jedoch darauf hin, die Abschiebung von Asylbewerbern sei Sache der Länder.oEs gebe derzeit eine Gesetzesinitiative des Bundesrates, die dem Anliegen des Petenten weitgehend entspreche.

Die SPD-Fraktion fragte, ob es hilfreich sei, wenn der Ausschuss die Petition der Regierung "zur Erwägung überweise". Dies bejahte die Staatssekretärin. Die CDU/CSU-Fraktion legte einen umfangreichen Fragenkatalog vor, in dem es unter anderem um die Zahl der Fälle und der Dauer des Verfahrens ging. Nach Auskunft der Regierungsvertreterin liegen allein der Botschaft in Teheran Anträge zur Familienzusammenführung von knapp 300 Ehepartnern und Kindern vor.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0105/0105080a
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