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06/2001
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Rechtshilfe mit Prag vereinfachen

(re) Den Rechtshilfeverkehr mit der Tschechischen Republik weiter vereinfachen und beschleunigen möchte die Bundesregierung. Sie hat dazu einen Gesetzentwurf (14/6101) zu einem am 2. Februar 2000 in Prag unterzeichneten Vertrag zwischen beiden Staaten vorgelegt, den der Bundestag am 31. Mai zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen hat.

Der Gesetzentwurf enthält Regelungen zum unmittelbaren Geschäftsverkehr zwischen den Gerichten und sieht Erleichterungen bei der Sicherheitsleistung für die Prozesskosten und bei der Prozesskostenhilfe vor.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0106/0106020c
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