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06/2001
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VERBESSERUNGEN ZUM SCHUTZ VON HEIMBEWOHNERN BESCHLOSSEN

Das neue Heimgesetz findet eine breite Mehrheit im Familienausschuss

(fa) Mit breiter Mehrheit bei Enthaltung der PDS hat der Familienausschuss am 30. Mai dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Heimgesetzes zugestimmt. Damit sollen die Rechtsstellung und der Schutz von Heimbewohnern verbessert werden. Weiter soll das Gesetz Mängel des geltenden Rechts beseitigen und Regelungslücken ausfüllen. Nach einstimmigem Beschluss soll das Gesetz am 1. Januar 2002 in Kraft treten.

Weiter angenommen wurde ein Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen bei Gegenstimmen der CDU/CSU und Enthaltung von F.D.P. und PDS, der eine Abgrenzung zwischen Heim und Betreutem Wohnen vorsieht. Der Antrag der F.D.P.-Fraktion (14/5565) mit der Forderung, das "Betreute Wohnen" nicht in den Geltungsbereich des Heimgesetzes zu stellen, eine klare Definition des Begriffs "Heimgesetz" vorzunehmen sowie eine "Experimentierklausel" und eine Schiedsstelle zu schaffen, wurde gegen die Stimmen von F.D.P. und PDS bei Enthaltung der Union abgelehnt.

Dem Ausschuss lagen darüber hinaus zehn Änderungsanträge aller Fraktionen für weitere Verbesserungen des Gesetzentwurfs vor. Mit dem 23 Einzelvorschläge umfassenden Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen sollen unter anderem eine Konkretisierung der Benennung der Vertrauensperson, die Einführung kommissarischer Heimleiter und von Erprobungsregelungen sowie die Stärkung der Unabhängigkeit der Heimaufsichtsbehörde Eingang in den Entwurf finden. Damit sei auch den Wünschen der Opposition Rechnung getragen worden, befand die SPD, und gab ihrer Hoffnung auf große Einigkeit Ausdruck.

Sie erklärte auch ihre Zustimmung zu zwei von der CDU/CSU eingebrachten Änderungsanträgen, auf Grund derer zum einen das Vertragsverhältnis wegen Todes spätestens zwei Wochen nach dem Sterbetag enden und zum anderen Rechtssicherheit der Heimbewohner bei fehlender Wirksamkeit von Entgelterhöhungen hergestellt werden soll.

Die Unionsfraktion bedauerte, dass ihr weiterer Vorschlag, die Differenzierungsmöglichkeit der Entgelte systemgerecht auszuweiten, keine Mehrheit fand. Sie begrüßte die erreichten Gemeinsamkeiten und Verbesserungen. Insgesamt verdiene das Gesetz ein positives Votum, wenngleich es "keine strahlende Schönheit" sei und es noch eine Fülle von Bedenken gebe. Auch Bündnis 90/Die Grünen nannten die Arbeit am Gesetzentwurf ein gutes Beispiel für kommunikative Zusammenarbeit. Hinsichtlich der Abgrenzung zwischen Heim und Betreutem Wohnen betonten sie, für sie liege die Zukunft für altengerechtes Wohnen nicht in Altenheimen, sondern in anderen Wohnformen.

Die F.D.P. zeigte sich ebenfalls erfreut, dass der Versuch unternommen wurde, Vorschläge aus der Anhörung und aus der Opposition mit einzuarbeiten, und würdigte die "gute Atmosphäre" der Beratungen. Ihre Änderungsanträge hinsichtlich einer kommissarischen Leitung, der Beendigung des Vertragsverhältnisses wegen Todes und von Erprobungsregelungen zog sie als "erledigt" zurück. Insgesamt halte sie bei detaillierten Kritikpunkten den Gesetzentwurf für notwendig und verbessert, betonte die Fraktion.

Von Seiten der PDS wurden zwar die Verbesserungen begrüßt. Sie zeigte sich jedoch überzeugt, dass das neue Gesetz Erwartungen wecke, die es nicht erfüllen könne. Die von ihr eingebrachten Änderungsanträge, denen zufolge die Heimaufsicht die Vertragsgestaltung prüfen müsse und eine Schiedsstelle einzurichten sei, wurden abgelehnt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0106/0106028a
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