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06/2001
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BUNDESTAG FASST ENTSCHLIESSUNG ZU "BASEL II"

Kreditbesicherungen des deutschen Mittelstandes international anerkennen

(fi) Die Bundesregierung soll bei den weiteren internationalen Verhandlungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht über eine neue Eigenkapitalvereinbarung ("Basel II") gemeinsam mit der Deutschen Bundesbank sicherstellen, dass eine Reihe von Forderungen berücksichtigt werden. Dies hat der Bundestag am 31. Mai in einer einstimmig angenommenen Entschließung gefordert, die auf einen gemeinsamen Antrag SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, F.D.P. und PDS (14/6196) zurückgeht. Bereits vor einem Jahr hatte sich das Parlament in einer Entschließung zu den Baseler Verhandlungen geäußert.

Dem Bundestag lagen darüber hinaus Anträge der CDU/CSU (14/6049) und der F.D.P. (14/6172) zu "Basel II" vor, die zur Beratung an den Finanzausschuss überwiesen wurden. Dem Beschluss vorausgegangen war die Einigung über einen gemeinsamen Antrag am 30. Mai im Finanzausschuss.

Der Bundestag fordert, die Chancengleichheit im Wettbewerb zwischen nationalen und international tätigen Kreditinstituten sowie zwischen Kreditinstituten verschiedener Gruppen in Deutschland aufrechtzuerhalten. Eine Benachteiligung für die mittelständische Wirtschaft sei zu vermeiden.

Im Einzelnen verlangen die Abgeordneten, dass bewährte Kreditbesicherungen des Mittelstandes in Deutschland bei der Berechnung der Eigenkapitalunterlegung wie beispielsweise die Begebung von grundpfandrechtlichen Sicherheiten, die Sicherungsübereignung bei einem Betriebsmittelkredit und Investitionskredit oder die Abtretung der Ansprüche aus Kapitallebensversicherungsverträgen bei Personenunternehmen in angemessener Weise risikomindernd anerkannt werden.

Kein Malus für Langzeitkredite

Ferner sollte bei den auf bankinterne Bewertungen (Ratings) gestützten Ansätzen kein unangemessener Malus für mittel- und langfristige Kredite eingeführt werden, der die "bewährte Finanzierungskultur" in Deutschland nachhaltig in Frage stellen würde und prozyklische Effekte auslösen könnte. Bei der Anwendung solcher Ansätze sollte zudem der Besitz von Aktien und Beteiligungen von Banken an anderen Unternehmen nicht als ein deutlich höheres Risiko eingestuft werden als ein entsprechender Kredit an das Unternehmen.

Im Übrigen tritt der Bundestag dafür ein, dass die endgültige Struktur der Gewichtungssätze bei der Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für das Kreditrisiko bei den auf bankinterne Ratings gestützten Ansätzen und die Anrechnungssätze für operationelle Risiken so ausgestaltet sind, dass risikoüberzeichnende Eigenkapitalanforderungen – und damit eine generelle Verteuerung von Firmenkrediten – vermieden werden.

Flexiblere Übergangsfristen

Die Übergangsfristen für die Mindestanforderungen an die gleichberechtigte Anwendung interner Ratingverfahren sei flexibler zu fassen und so zu gestalten, dass sie allen Bankengruppen die "faire und realistische" Chance bieten, von den Vorteilen der neuen Regelungen zu profitieren.

Das Parlament erwartet, dass der Finanzausschuss und der Wirtschaftsausschuss, das Kreditgewerbe und die Wirtschaft vor der deutschen Zustimmung zu der beabsichtigten Vereinbarung die Möglichkeit erhalten, dazu Stellung zu nehmen.

Der Baseler Ausschuss plant den Angaben zufolge, nach der Auswertung von Stellungnahmen zu seinem Konsultationspapier und der Klärung noch offener Punkte die neue Eigenkapitalvereinbarung bis Ende dieses Jahres fertig zu stellen. Die neuen Standards sollen 2004 in Kraft treten. Auf EU-Ebene sei geplant, die Eigenkapitalvorschriften für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen parallel zum Baseler Prozess zu überarbeiten.

Wie es in der Entschließung weiter heißt, müssen die Eigenkapitalregelungen überarbeitet werden, damit die geänderten Bankpraktiken bei den Entscheidungen zur Kreditvergabe im Bankaufsichtsrecht nachvollzogen werden können. Die neuen Regelungen könnten das Finanzsystem stärken, da sie wegen der genaueren Kalkulation der Kreditkonditionen eine effizientere Kreditvergabe ermöglichten. Darüber hinaus könnten sie die Risikovorbeugung bei den Banken stärken. Angesichts der internationalen Verflechtung der Finanzmärkte sei es wichtig, die neuen Standards möglichst weltweit anzuwenden.

Die Unionsfraktion hatte in ihrem eigenen Antrag den Akzent darauf gesetzt, dass es nicht zu einer generellen Erhöhung der Eigenkapitalbelastung für die deutschen Kreditinstitute kommen dürfe, vor allem nicht durch Anforderungen, die nicht risikoadäquat sind. Die aktuell vorliegenden Vorschläge verstärkten die Sorge, so die Abgeordneten, dass die Eigenkapitalanforderungen bei den Instituten generell erhöht würden. Vor allem die mittelständische deutsche Wirtschaft würde damit bei der Kreditaufnahme unangemessen belastet und im Wettbewerb benachteiligt.

Weitere Konsultationsrunde

Die F.D.P. tritt besonders dafür ein, vor der Verabschiedung der neuen Eigenkapitalregeln eine weitere Konsultationsrunde anzusetzen und ein möglichst einheitliches, weltweites Inkrafttreten anzustreben, damit sich Unternehmen und Banken auf die neuen Regelungen einstellen können.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0106/0106030a
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