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06/2001
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Regierung soll ein Bundesrahmengesetz zur Weiterbildung vorlegen

(bf) Für ein Bundesrahmengesetz zur Weiterbildung setzt sich die PDS-Fraktion ein. In ihrem dazu eingebrachten Antrag (14/6170), den der Bundestag am 31. Mai zur federführenden Beratung an den Bildungs- und Forschungsausschuss überwiesen hat, fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, in Abstimmung mit der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung sowie unter breiter Mitwirkung aller an der Weiterbildung Interessierten einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.

Die Weiterbildung soll dabei "grundsätzlich" in öffentlicher Verantwortung liegen, heißt es. Weiter sollen im Gesetz eine ganzheitliche Weiterbildung als Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern, Kommunen und Tarifparteien festgeschrieben werden. An der Finanzierung sollen sich neben der öffentlichen Hand auch Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger selbst beteiligen, so die PDS. Weiter wird die Regierung aufgefordert, verbindliche Mindeststandards zur Qualitätssicherung zu formulieren. Schließlich soll eine Orientierung darüber gegeben werden, wie sich die deutsche zur europäischen Weiterbildungslandschaft verhält. Dabei gehe es darum, die mit dem Rahmengesetz in den Kommunen verankerte Entscheidungskompetenz zu betonen und zugleich diese Entscheidungen "vor Ort" in die europäische Dimension einzubeziehen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0106/0106039b
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