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09/2001
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"INFORMATIONSBOARD" IM INNENAUSSCHUSS VORGESTELLT

Kooperation der Dienste mit dem BKA von vier Fraktionen begrüßt

(in) Ausdrücklich begrüßt haben die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU/CSU und FDP am 10. Oktober die von der Regierung im Ausschuss vorgestellte Einrichtung eines "Informationsboards" mit einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen Bundeskriminalamt (BKA), Bundesnachrichtendienst (BND) und Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV).

Auf der Grundlage der auch schriftlich an die Ausschussmitglieder verteilten Vorlage des Innenministeriums informierte der Vertreter der Bundesregierung die Abgeordneten über eine Verabredung zwischen BKA, BND und BfV, im Rahmen eines Informationsboards bei zunächst zwei ausgewählten Pilotprojekten verstärkt zusammenzuarbeiten.

Danach soll mit der Kooperation das Verständnis für die Vorgehensweise und Struktur der jeweiligen Organisation erleichtert und die Arbeit der Sicherheitsbehörden in Deutschland verbessert werden.

Informationsgewinnung und -verarbeitung verknüpfen

Generelles Ziel sei es, taktische und technische Möglichkeiten der Behörden zur Informationsgewinnung und -verarbeitung sinnvoll miteinander zu verknüpfen.

Neben Synergieeffekten und einer Vermeidung von Doppelarbeit werde dabei eine Verbesserung der kriminalpolitischen Entscheidungsgrundlagen durch effektivere Aufgabenerfüllung in strategischer, taktischer und personeller Hinsicht erwartet. Auch sei beabsichtigt, sich bei der Fortentwicklung von Methodenwissen gegenseitig zu unterstützen.

Bereits im März 2001 sei ein Pilotprojekt "Netzwerk arabischer Mudjahedin" zwischen BKA, BfV und BNA vereinbart worden. Ziel der dafür geschaffenen Arbeitsgruppe soll es sein, durch regelmäßigen Austausch die erkennbare Internationalisierung islamistischer Tätergruppierungen aufzuhellen, um alle relevanten verfügbaren Informationen und Hintergrundkenntnisse auf der Basis des geltenden Rechts in das Informationsboard einzubringen.

Ein weiteres Pilotprojekt "Schleusungskriminalität" soll unter Einbeziehung von Staatsschutz- und Geldwäscheaspekten eine umfassende Untersuchung ermöglichen, die mit herkömmlichen Organisationsstrukturen nicht zu realisieren sei.

Das Pilotprojekt beschränke sich dabei ganz bewusst auf die "Schleusungskriminalität über die Tschechische Republik". Das Projekt sei danach ausgewählt, am konkreten Beispiel die Entwicklung von strategischer und operativer Bekämpfung und Prävention, die Gewinnung von Erkenntnissen des Gesamtphänomens, die Identifikation von Tätern und Hinterleuten sowie die Einschätzung des Bedrohungspotenzials und künftiger Entwicklung zu erarbeiten.

Das auf sechs Monate befristete Pilotprojekt beziehe auch die Polizeibehörden von Bayern und Sachsen ein.

Die bisherige Trennung der Bereiche in Ruhe überdenken

Die CDU/CSU bezeichnete die Einrichtung des Informationsboards und die Pilotvorhaben als "sinnvoll". Sie regte an, die bisherige Trennung polizeilicher und nachrichtendienstlicher Bereiche später – in Ruhe und außerhalb der aktuellen Lage – generell zu überdenken. Ausdrücklich begrüßt wurde von Bündnis 90/Die Grünen die Zielsetzung, Synergieeffekte zu schaffen und Doppelarbeit zu vermeiden. Angesichts der Ereignisse vom 11. September sei der im März gefasste Entschluss zur Erprobung der Zusammenarbeit "außerordentlich weitsichtig".

Die FDP erklärte ebenfalls ihre Zustimmung und merkte an, die bisherigen gesetzlichen Strukturen würden wohl ausreichen. Dennoch sei der Ansatz der Union für einen grundsätzlichen Änderungsbedarf eingehend zu prüfen.

Pilotvorhaben als Projekt für den Übergang bezeichnet

"Kritisch" sah die PDS das Vorgehen der Regierung. Man könne sich des Eindrucks nicht erwehren, dass mit den beiden Pilotvorhaben ein Übergangsprojekt geschaffen werden solle. So sei zu befürchten, dass die bisher verfassungsrechtlich eindeutige Trennung zwischen nachrichtendienstlicher und polizeilicher Arbeit ausgehebelt werden könne oder solle.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0109/0109034a
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