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09/2001
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AN DEN INNENAUSSCHUSS ÜBERWIESEN

SPD und Bündnisgrüne wollen auch die Versorgung der Beamten reformieren

(in) Den von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Entwurf eines Versorgungsänderungsgesetzes 2001 (14/7064) hat der Bundestag am 12. Oktober an den Innenausschuss überwiesen. Mit dem Gesetz soll auch die Beamtenversorgung reformiert werden, nachdem im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung solche Reformen bereits umgesetzt worden seien.

Angesichts steigender Ausgaben stehen nach Ansicht der Regierungsfraktionen die notwendigen Reformen bei der Beamtenversorgung ebenso an, "wie in anderen Alterssicherungssystemen auch".

Eine bundeseinheitliche Regelung sei erforderlich, da Regelungen über die Alterssicherung für die Wahrung der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet ein besonderes Gewicht haben.

In der Vorlage wird ausgeführt, auf Grund der allgemeinen demografischen Entwicklung, der erheblichen Verlängerung der Pensionslaufzeiten und als Folge der Ausweitung des Personalbestandes im öffentlichen Dienst in den 60er und 70er Jahren stehe die Beamtenversorgung vor erheblich steigenden Ausgaben.

Als Folge dieser früheren Ausweitung des Personalbestandes entstehe mittelfristig ein "Versorgungsberg", der die öffentlichen Haushalte mit besonders hohen Ausgaben belaste.

Bis 2030 Aufwendungen über 150 Milliarden DM erwartet

Den Prognosen zufolge werden die Aufwendungen der Gebietskörperschaften von derzeit etwa 43 Milliarden DM bis zum Jahr 2030 auf rund das 3,5-fache (150,5 Milliarden DM) ansteigen.

Durch eine stetig steigende Lebenserwartung und die hohe Zahl von Frühpensionierungen in den letzten Jahren bewege sich das durchschnittliche Ruhestandseintrittsalter bei Beamten konstant auf dem niedrigen Niveau von rund 59 Jahren, heißt es in dem Entwurf. Durch diese beiden Faktoren habe sich die Pensionslaufzeit auf durchschnittlich 20 Jahre verlängert und führe zu einer merklichen Kostensteigerung der öffentlichen Haushalte.

Damit ergebe sich ein erhebliches Finanzierungsproblem, weil der Anstieg des Bruttoinlandsprodukts und der Steuereinnahmen im gleichen Zeitraum voraussichtlich wesentlich geringer ausfalle als die Erhöhung der Ausgaben.

Im Versorgungsreformgesetz von 1998 sei darauf von der Regierung mit der Einführung von Versorgungsrücklagen reagiert worden. Vorgesehen ist damit nach dem Entwurf der Koalition ein geringerer Anstieg der Versorgungsbezüge.

Höchstversorgungssatz sinkt von 75 auf 71,5 Prozent

Durch den geringeren Anstieg werde der Höchstversorgungssatz von derzeit 75 Prozent auf 71,5 Prozent abgesenkt werden. Entsprechend sinke der jährliche Steigerungssatz. Diese Regelung gelte für alle Versorgungsempfänger, also beim Bestand und beim Zugang. Unter Berücksichtigung der bereits erfolgten Versorgungsrücklage von 0,6 Prozent sollen ab dem Jahr 2003 acht Versorgungsanpassungen erfolgen. Dabei soll die Erhöhung "in gleichen Schritten abgeflacht" werden.

Aktive Beamte erhalten die Möglichkeit, private Vorsorge zu betreiben. Sie werden ebenso wie die rentenversicherten Arbeitnehmer in die gesetzliche Förderung einer privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge einbezogen.

Durch den später wieder einsetzenden Aufbau der Versorgungs.rücklage soll die zweite Stufe der Rentenreform umgesetzt werden. Damit werde gewährleistet, die bis 2030 bewirkte Rentenniveauabsenkung auf die Beamtenversorgung zu übertragen.

Mit den Verminderungen werde eine Entlastung der öffentlichen Haushalte von Bund und Ländern in zweifacher Hinsicht erreicht, heißt es in der Begründung. Danach führt die Verminderung der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen nach Ablauf der Ansparphase zu Einsparungen von mehreren Milliarden DM beziehungsweise Euro pro Jahr.

Die "auf Dauer" angelegte Bezügesenkung für alle aktiven Beamten und Pensionäre dämpfe darüber hinaus künftige Versorgungskosten durch Rückflüsse der inzwischen gebildeten Rücklagen und die zweckgebundene Verwendung der Rücklagen deckele einen Teil der Versorgungskosten.

In der Begründung zum Gesetzentwurf wird betont, auch nach wirkungsgleicher Übertragung der Rentenreform in die Beamtenversorgung sei eine amtsangemessene Versorgung weiterhin gewährleistet. Gleichwohl diene die ergänzende private Altersvorsorge nicht dazu, überhaupt erst eine Vollversorgung zu gewährleisten. Die steuerliche Förderung sei vielmehr als staatliches Angebot zu verstehen.

Gestaltungsspielraum beim Versorgungsrecht betont

Der Gesetzentwurf beruft sich dabei auf das höchste deutsche Gericht. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes habe der Gesetzgeber im Versorgungsrecht einen weiten Gestaltungsspielraum.

So stehe der Grundsatz des Vertrauensschutzes einer Einbeziehung der Beamten im Ruhestand der geplanten Abflachung der Bezüge "nicht entgegen". Auch habe der Beamte keinen grundsätzlichen Anspruch darauf, dass die Regelung unter der er in das Beamten- oder Ruhestandsverhältnis eingetreten ist, erhalten bleibt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0109/0109036a
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