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09/2001
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Zuordnungsverfahren örtlich konzentrieren

(re) Die Bearbeitung von Zuordnungsverfahren soll durch Rechtsverordnung örtlich konzentriert werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (14/7035) zur Änderung des Vermögenszuordnungsgesetzes vor.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0109/0109040b
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