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09/2001
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AU-PAIRS

Von Sozialversicherung befreien

(as) Nach dem Willen einiger Abgeordneter von CDU/CSU, FDP und PDS sollen Au-Pairs von der Sozialversicherungspflicht befreit werden. In einem Gruppenantrag (147098) heißt es, Au-pair-Aufenthalte würden als wichtiges Kulturgut anerkannt, das dem internationalen Jugendaustausch und der Verständigung und Kontaktpflege unter den Nationen diene. Da die Kinder in Privathaushalten betreut würden, fördern Au-pairs nach Überzeugung der Parlamentarier die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Bundesanstalt für Arbeit plane, ab Herbst nahezu alle Au-pair-Aufenthalte als sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse einzustufen. Gastfamilien erhielten damit Arbeitgeberstatus, die Au-pairs würden Arbeitnehmer. Dadurch kommen den Angaben zufolge auf die Gastfamilien monatliche Mehrkosten in Höhe von 450 DM bis 580 DM für die Sozialversicherungen zu.

 

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0109/0109049c
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