Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ
Druckversion  |       
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 2001 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt 09/2001 >
09/2001
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

GESETZENTWURF VON SPD UND BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Solidarpakt bis Ende 2019 fortsetzen und den Finanzausgleich neu regeln

(fi) SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben einen Gesetzentwurf zur Fortführung des Solidarpaktes, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Abwicklung des Fonds "Deutsche Einheit" (14/7063) vorgelegt, der sich auf den Zeitraum bis Ende 2019 bezieht. Hintergrund ist der Auftrag des Bundesverfassungsgerichts an den Gesetzgeber, den Finanzausgleich auf der Basis des im Juli verabschiedeten Maßstäbegesetzes neu zu regeln.

Zur Fortsetzung des Solidarpaktes sollen die neuen Länder und Berlin für weitere 15 Jahre Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen in Höhe von insgesamt etwa 105,3 Milliarden (206 Milliarden DM) erhalten, um teilungsbedingte Sonderlasten abbauen zu können. Ferner ist vorgesehen, die Bemessungsgrundlage des Länderfinanzausgleichs zu verbreitern, indem die Gemeindefinanzkraft in Höhe von 64 Prozent (bisher 50 Prozent) einbezogen wird. Durch flachere Ausgleichstarife und die Freistellung von gegenüber dem Vorjahr überproportionalen Mehr- oder unterproportionalen Mindereinnahmen sollen die Eigenbehalte der Länder erhöht werden.

Beibehalten werden soll die Einwohnerwertung bei den Landessteuern für Stadtstaaten in Höhe von 135 Prozent. Bei den Gemeindesteuern ist geplant, für die Stadtstaaten ebenso 135 Prozent sowie für die dünn besiedelten Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt 105 Prozent, 103 Prozent und 102 Prozent anzusetzen. Die Fraktionen wollen die Bundesergänzungszuweisungen für Kosten politischer Führung sowie Fehlbetrags-Ergänzungszuweisungen senken und Hafenlasten künftig im bundesstaatlichen Finanzausgleich nicht mehr berücksichtigen.

Bereits ab 2002 sollen die bisherigen Mittel nach dem Investitionsförderungsgesetz Aufbau Ost in Höhe von jährlich rund 3,4 Milliarden (6,6 Milliarden DM) in Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen für die neuen Länder und Berlin übergeleitet werden. Die künftige Verpflichtung der neuen Länder und Berlins, Fortschrittsberichte "Aufbau Ost" vorzulegen, werde in das jetzige Finanzausgleichsgesetz aufgenommen.

Die Annuitäten des Fonds "Deutsche Einheit" sollen 2004 erstmalig gesenkt werden. Ab 2005 will der Bund die Verpflichtungen gegenüber dem Fonds übernehmen. Im Gegenzug ist ein Teilausgleich durch die Länder geplant. Die damit verbundene Entlastung von knapp 1,3 Milliarden (2,5 Milliarden) DM begünstigt nach Ansicht der Fraktionen alle Länder je Einwohner etwa im gleichen Umfang. Der Fonds solle Ende 2019 aufgelöst werden. Bei der Aufteilung einer möglichen Restschuld ist vorgesehen, dass die alten Länder einen Ausgleich an den Bund zahlen, wenn die Restschulden einen Betrag von rund 6,5 Milliarden (12,8 Milliarden) DM überschreiten.

Der Bundestag hat den Entwurf am 12. Oktober zur Beratung an den Sonderausschuss "Maßstäbegesetz/Finanzausgleichsgesetz" überwiesen.

 

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0109/0109057a
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion