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09/2001
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Investitionsschutz vereinbart

(wi) Die Bundesregierung hat Gesetzentwürfe zu Investitionsschutz- und -förderungsverträgen mit Sri Lanka (14/7036), Algerien (14/7042) und Botsuana (14/7043) vorgelegt, die der Bundestag am 18. Oktober zur Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen hat. Ziel der Verträge ist es den Angaben zufolge, die Wirtschaftsbeziehungen durch die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen zu stärken. Dabei gehe es vor allem darum, Direktinvestitionen völkerrechtlich zu sichern.

 

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0109/0109078b
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