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10/2001
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ANTRAG VORGELEGT

SPD und Bündnisgrüne streben Reform der Sozialhilfe an

(as) Die Koalition aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen plant, die Sozialhilfe in der nächsten Legislaturperiode zu reformieren. Mit einer vom Lebenslagenansatz ausgehenden Reform soll ein einfaches, transparentes, in sich geschlossenes System der Gewährung der materiellen Leistungen geschaffen werden, heißt es in einem Antrag (14/7293).

Zu den zentralen Aufgaben gehöre es, die Selbstverantwortung des Hilfeempfängers zu stärken und die aktivierenden Instrumente und Leistungen der Sozialhilfe zu verbessern. Außerdem sollten die rechtlichen Rahmenbedingungen für personenbezogene Dienstleistungen weiterentwickelt werden, deren zentrale Elemente eine "Förderkette" und der Zugang zu Beschäftigung und Qualifikation sein müssten. Die Hilfe zur Selbsthilfe soll nach den Vorstellungen von SPD und Bündnisgrünen in den Mittelpunkt der Bemühungen rücken. Auch die Integration in den Arbeitsmarkt müsse zu einem wesentlichen Schwerpunkt werden. Anzustreben seien dabei Leistungen an die Betroffenen aus einer Hand.

Die Fraktionen erläutern, die Analyse der Anforderungen an die Sozialhilfe und ihrer Problembereiche führe zu der Schlussfolgerung, dass eine Reform des Sozialhilferechts auf der Grundlage eines umfassenden Konzeptes dringend geboten sei. Derzeit gebe es Modellprojekte, die Leistungen der Sozialhilfe zu pauschalieren. Deren Ergebnisse seien aber erst im Jahre 2003 zu erwarten. Mit der Pauschalierung werde die Dispositionsfreiheit der Menschen gefördert und die Verwaltung vereinfacht.

PDS für bessere Regelsatzbemessung

Die Bundesregierung soll ein verbessertes System zur Regelsatzbemessung der Sozialhilfe vorlegen. Dies fordert die PDS in einem Antrag (14/7298), da die Bemessungsgrundlage für die Sozialhilferegelsätze zuletzt 1989 geändert worden sei. Dies habe zu einem kontinuierlichen Kaufkraftverlust der Regelsätze geführt. Nach Berechnungen des paritätischen Wohlfahrtsverbandes sei der Realwert des Eckregelsatzes in den neuen Ländern seit 1993 um rund fünf Prozent und in den alten Bundesländern um fast vier Prozent gesunken. Nun wolle die Koalition mit dem Gesetz zur Verlängerung von Übergangsregelungen im Bundessozialhilfegesetz die Vorlage eines neuen Modells auf das Jahr 2005 verschieben. Nach Auffassung der Fraktion muss die Fortschreibung der Sozialhilferegelsätze die in Ost- und Westdeutschland unterschiedliche Entwicklung der Lebenshaltungskosten der vergangenen Jahre ausgleichen. Dabei sollten die Ergebnisse der Einkommens- und Verbraucherstatistiken berücksichtigt werden. In den Folgejahren sollten die Regelsätze mindestens so erhöht werden, dass die Steigerung der Lebenshaltungskosten nicht unterschritten wird.

Sozialhilfe wie Renten anheben

Die Sozialhilferegelsätze sollen in den nächsten drei Jahren – wie auch in den vergangenen Jahren – in gleicher Höhe wie die Renten angehoben werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (14/7280) vor, mit dem mehrere Übergangsregelungen im Bundessozialhilfegesetz noch einmal befristet verlängert werden sollen, bis sie durch neue Dauerlösungen abgelöst werden sollen. Die Koalition plant außerdem, auch die Freibeträge für Kinder in der Sozialhilfe für drei Jahre zu belassen. Die Abgeordneten wollen auch eine Öffnungsklausel erhalten, um zu erproben, ob mit Zuschüssen die Arbeitsaufnahme von Sozialhilfebeziehern unterstützt werden kann.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0110/0110046b
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