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10/2001
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GESETZENTWURF

Kapitalmehrheit an der Post AG aufgeben

(hh) Zugestimmt hat der Haushaltsausschuss am 14. November mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen und der FDP dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Postumwandlungsgesetzes (14/7027). Damit soll die rechtliche Voraussetzung dafür geschaffen werden, dass der Bund die Kapitalmehrheit an der Deutschen Post AG aufgeben kann.

Nach dem Gesetz zur Neuordnung des Postwesens und der Telekommunikation aus dem Jahre 1994 darf der Bund die ihm durch das Postumwandlungsgesetz eingeräumte Kapitalmehrheit frühestens nach fünf Jahren aufgeben, so die Regierung. Diese zeitliche Einschränkung für den Verkauf der Mehrheitsanteile sei vorgenommen worden, damit der Bund mit den Rechten eines Mehrheitsaktionärs Infrastrukturaufgaben wahrnehmen kann.

Rechte sichergestellt

Außerdem sollten die Rechte und sozialen Besitzstände des Personals nicht angetastet werden. Mit dem Erlass eines Postgesetzes und der Postuniversaldienstleistungsverordnung leiste der Bund mittlerweile flächendeckend "angemessene und ausreichende Dienstleistungen" auf dem Gebiet des Postwesens. Auch sei sichergestellt, dass die Rechte der Beschäftigten ohne Kapitalmehrheit des Bundes gesichert sind. Deshalb solle dem Bund ermöglicht werden, die Deutsche Post AG vollständig zu privatisieren.

Während die Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen "keine grundsätzlichen Bedenken" gegen den Gesetzentwurf hatten, hielt die CDU/CSU-Fraktion das Verfahren für unklar und nicht konsequent. Es fehlten die richtigen Rahmenbedingungen, da die Monopolstellung der Post verlängert worden sei. Auch die PDS äußerte "große Bedenken". Demgegenüber hielt die FDP das Verfahren für konsequent.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0110/0110047c
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