Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ
Druckversion  |       
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 2001 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt 10/2001 >
10/2001
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

BUNDESTAG ÄNDERT UNTERNEHMENSSTEUERRECHT

Umstrukturierungen durch eine Reinvestitionsrücklage erleichtern

(fi) Änderungen des Unternehmenssteuerrechts hat der Bundestag am 9. November beschlossen. Einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (14/6882,14/7084) nahm das Parlament auf Empfehlung des Finanzausschusses vom 7. November (14/7343,14/7344) in geänderter Fassung an. Damit wird unter anderem für Personenunternehmen die Möglichkeit geschaffen, aus Gewinnen aus dem Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften eine Rücklage zu bilden und diese innerhalb von zwei Jahren steuerneutral in neue Anteile an Kapitalgesellschaften, in Gebäude und abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter zu investieren. Damit sollen Umstrukturierungen im Mittelstand erleichtert werden.

Der übertragbare Gewinn wurde dabei aber auf 50.000 € begrenzt. Der Wirtschaftsausschuss hatte bei Enthaltung der PDS sogar eine Obergrenze von 500.000 € gefordert. Die Union kritisierte die Begrenzungen der Rücklage auf 50.000 € und die Frist für die Reinvestition von zwei Jahren. Bei entsprechenden Gewinnen von Kapitalgesellschaften gebe es keine Obergrenze, so die Fraktion.

Der Ausschuss lehnte einen Unionsantrag ab, die Übertragung solcher Gewinne auch auf die Anschaffungskosten von Grund und Boden zu erweitern und die Reinvestitionsfrist von zwei auf vier Jahre zu verlängern. Abgelehnt wurde ferner das Anliegen der Fraktion, bei der Rücklage gemäß Paragraf 6b des Einkommensteuergesetzes auch Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von bis zu 25 Jahren wieder zu begünstigen und auch Gewinne aus dem Verkauf von Tieren in der Land- und Fortwirtschaft als reinvestitionsfähig anzusehen.

"Akzeptabler Kompromiss"

Im Finanzausschuss werteten SPD und Bündnisgrüne den Entwurf als Beitrag, Kapitalgesellschaften und Personenunternehmen steuerlich vergleichbar zu behandeln. Die Vorlage stelle somit einen akzeptablen Kompromiss zwischen dem wirtschaftspolitisch Notwendigen und dem haushaltspolitisch Machbaren dar.

Kritik kam hingegen von der Union. Sie argumentierte, die Koalitionsfraktionen hätten den Eindruck erweckt, deutliche steuerliche Verbesserungen für den Mittelstand zu schaffen. Dies sei jedoch nicht der Fall, da die Änderungen nicht weit genug gingen. Der Entwurf werde der schwierigen Wirtschaftslage nicht gerecht, da er keine Impulse für die Investitionstätigkeit der Wirtschaft enthalte.

FDP: Konzeptionslos

Die FDP bemängelte, dass die Koalition bisher Kapitalgesellschaften und Personenunternehmen steuerlich "auseinander dividiert" habe. Diese Systembrüche könnten nicht durch ein solches "Reparaturgesetz" überbrückt werden. Die Steuerpolitik sei konzeptionslos. Die PDS sah im Entwurf den Ausdruck eines "unsystematischen steuerpolitischen Handelns".

Weitere Änderungen betreffen unter anderem den Verkauf von Mitunternehmeranteilen, bei dem die Steuervergünstigung auf den Verkauf des gesamten Mitunternehmeranteils beschränkt wird. Die Umgehung der Gewerbesteuer über den Verkauf von Mitunternehmeranteilen durch eine Körperschaft wird verhindert.

Bei Umstrukturierungen von Kapitalgesellschaften im grenzüberschreitenden Bereich wird künftig darauf verzichtet, stille Reserven einer inländischen Betriebsstätte bei einer Verschmelzung im Ausland aufzudecken, wenn die stillen Reserven weiterhin im Inland der Besteuerung unterliegen.

Beschlossen wurde ferner, auf die gewerbesteuerliche Hinzurechnung eines Viertels der Miete und Pacht beim Mieter oder Pächter (Leasingnehmer) zu verzichten, wenn das Miet-/Pachtobjekt kein Grundbesitz ist. Damit wird das bisherige Recht beibehalten, nach dem die Hälfte dieser Beträge beim Mieter/Pächter nur dann zum Gewerbeertrag hin.zuzurechnen ist, wenn sie beim Vermieter/Verpächter nicht zur Gewerbesteuer herangezogen wird. Die Grunderwerbssteuerpflicht bei konzerninternen Umstrukturierungen entfällt künftig.

Die Mindestbeteiligungsquote bei der Hinzurechnungsbesteuerung wird bei Beteiligungen an ausländischen Publikumsgesellschaften, die Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter haben, von zehn auf ein Prozent herabgesetzt. Damit soll verhindert werden, dass die Hinzurechnungsbesteuerung durch starke Aufspaltung der Anteile unterlaufen werden kann. Um Steuersparmodellen vorzubeugen, entfällt die Beteiligungsgrenze ganz, wenn die ausländische Gesellschaft nur oder fast nur Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter erzielt.

Die Dividenden werden aus der Hinzurechnungsbesteuerung herausgenommen, Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften als "aktive Einkünfte" behandelt.

Unionsantrag abgelehnt

Abgelehnt hat der Bundestag am gleichen Tag einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion (14/6887), die nächsten Stufen der Steuerreform auf 2002 vorzuziehen, den früheren Mitunternehmererlass vollständig wieder herzustellen, die allgemeinen Abschreibungstabellen nicht zu ändern und steuerehrliche Unternehmer beim Kampf gegen den Umsatzsteuerbetrug fair zu behandeln. Koalition und PDS hatten im Ausschuss bei Enthaltung der FDP gegen den Antrag gestimmt (14/7351).

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0110/0110051a
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion