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10/2001
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KOALITIONSANTRAG IM AUSSCHUSS ANGENOMMEN

Telekommunikationsmarkt vorausschauender regulieren

(wi) Mit der Mehrheit von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und PDS hat der Wirtschaftsausschuss am 14. November einen Antrag der Koalitionsfraktionen angenommen, der darauf abzielt, eine "digitale Spaltung der Gesellschaft" zu vermeiden. Aus diesem Grund müsse die Regulierung des Telekommunikationsmarktes dazu beitragen, dass flächendeckend erschwingliche Breitbandangebote vorhanden sind.

In dem Antrag heißt es, der dynamische Universaldienstbegriff des Telekommunikationsgesetzes biete den Ansatz dafür, auch hochwertige Datenübertragungsmöglichkeiten bei Marktdefiziten als Universaldienstleistung abzusichern. Bundesregierung und Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post sollten daher prüfen, ob und wie der Universaldienstbegriff im Gesetz modernisiert werden kann und wie Telekommunikationsdienste bei öffentlichen Einrichtungen gefördert werden können. Im Übrigen plädieren die Abgeordneten für eine stärker vorausschauende Regulierungspolitik.

Mit großer Mehrheit hat der Ausschuss darüber hinaus einen Änderungsantrag der PDS zu EU-Richtlinienvorschlägen über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (Rats-Dok. Nr. 10962/00) und über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten (Rats-Dok. Nr. 10963/00) abgelehnt. Darin wird das vorgeschlagene Konsultationsverfahren zurückgewiesen, das der EU-Kommission Befugnisse zur Rechtsaufsicht einräume.

Zu ändern sind nach Meinung der PDS vor allem die Bestimmungen, wonach jede Entscheidung einer nationalen Regulierungsbehörde von der Kommission geändert oder aufgehoben werden kann. Damit würden Regulierungsaufgaben auf die europäische Ebene verlagert und die Befugnisse der nationalen Regulierungsbehörden eingeschränkt. Die Fraktion kritisiert ferner, dass die Richtlinienentwürfe jegliche sozialen und industriepolitischen Aspekte vermissen ließen. Aufgenommen werden müssten ferner soziale Mindestanforderungen an die Standards der Arbeitsplätze, um die Arbeitsbedingungen auf hohem sozialen Niveau abzusichern.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0110/0110070c
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