Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ
Druckversion  |       
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 2001 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt 10/2001 >
10/2001
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

Tierschutz ins Grundgesetz

(vs) Verbesserungen beim deutschen und EU-weiten Tierschutz verlangen SPD und Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (14/7180), den der Bundestag am 8. November zur weiteren Beratung an den Fachausschuss überwiesen hat.

Das deutsche Tierschutzgesetz habe nach seiner Novellierung zwar zu Verbesserungen geführt, heißt es, sein zentrales Anliegen, Leben und Wohlbefinden der Tiere zu schützen, sei aber noch nicht erreicht. Daher sei eine verfassungsrechtliche Regelung erforderlich, um in der Gesetzesanwendung und in der Rechtsprechung die erforderliche Abwägung mit anderen, ebenso verfassungsrechtlich geschützten Rechtsgütern im Einzelfall zu erreichen. Der Tierschutz sei daher in Form einer eigenen Staatszielbestimmung noch in dieser Wahlperiode im Grundgesetz zu verankern.

Im Übrigen verlangen die Abgeordneten, die Hennenhaltungsverordnung so bald wie möglich in Kraft zu setzen. Für die Schweinehaltung solle die Regierung einen Verordnungsentwurf vorlegen, der sich an Leitsätzen des Bundesverfassungsgerichts orientieren müsse. Die Haltungsverordnungen für andere Nutztiere seien zu überprüfen und stärker an einer artgerechten Tierhaltung auszurichten. Die geforderten Haltungsbedingungen, um das von der Bundesregierung angestrebte Qualitätssiegel für konventionell produzierte landwirtschaftliche Produkte zu erhalten, sollten deutlich über den gesetzlichen Mindestanforderungen liegen. Auf EU-Ebene müsse die Situation vor allem beim Transport von Schlachttieren verbessert werden. Dabei sei eine Obergrenze bei den Zeiten anzustreben. Für Deutschland wird eine Begrenzung der Transportzeit auf vier Stunden empfohlen. Schließlich treten die Fraktionen dafür ein, den Antibiotika-Einsatz in der Tierhaltung zu verringern und die Abgabe von Medikamenten streng zu kontrollieren.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0110/0110075b
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion