Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ
Druckversion  |       
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 2001 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt 12/2001 >
12/2001
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

ANTRAG ANGENOMMEN

Bundestag plädiert für ein Ende der Gewalt in Tschetschenien

(mr) Ohne Vorbedingungen sollen Verhandlungen mit dem Ziel aufgenommen werden, die Gewalt in Tschetschenien zu beenden und eine politische Lösung zu finden. Dies hat der Bundestag am 13. Dezember beschlossen, als er einen Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (14/7795) annahm. Das Parlament setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung gegenüber der russischen Regierung auf der Einhaltung ihrer internationalen Verpflichtungen besteht und sie auch in Tschetschenien die Achtung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts sicherstellt.

Auch solle die internationale Allianz gegen den Terrorismus durch partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Russland gestärkt und die Legitimität des Kampfes gegen Terrorismus und Kriminalität bei Wahrung der Verhältnismäßigkeit der Mittel anerkannt werden. Zur Erläuterung heißt es, wegen der andauernden Gewaltsituation in Russland wachse das Interesse, den Konflikt zu beendigen. Ein Weg zu einer für alle akzeptablen Lösung sei allerdings noch nicht gefunden. Auch die von Präsident Putin und Tschetschenenführer Maschadow jüngst bekundete Gesprächsbereitschaft und die erstmals seit Kriegsbeginn wieder aufgenommenen direkten Kontakte müssten erst noch in einen Friedensprozess münden. Für die Koalition sind sie jedoch ein Zeichen der Hoffnung.

Der Bundestag lehnte am gleichen Tag einen Antrag der FDP-Fraktion (14/3186,14/7809) zum Thema Tschetschenien ab. Danach sollte die Bundesregierung aufgefordert werden, auf der 56. Tagung der Menschenrechte-Kommission der Vereinten Nationen auf die Verabschiedung einer Tschetschenien-Resolution hinzuwirken.

Nach dem Willen der FDP sollte die russische Regierung aufgefordert werden, ihren Verpflichtungen aus internationalen Verträgen und Konventionen nachzukommen und eine politische Lösung des Konflikts anzustreben. Auch sollte sie eine unabhängige Untersuchung über Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen zulassen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0112/0112030a
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion