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12/2001
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REGIERUNG ZUM KRAFT-WÄRME-KOPPLUNGSGESETZ

"Keine Kollision mit europäischem Recht"

(wi) Das Bundeswirtschaftsministerium kann nicht feststellen, dass der Entwurf der Bundesregierung für ein Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (14/7024) mit aktuellen Rechtsetzungsvorhaben auf EU-Ebene kollidiert. Dies geht aus einem Bericht des Ministeriums hervor, den der Wirtschaftsausschuss am 12. Dezember zur Kenntnis genommen hat.

Inwieweit der Regierungsentwurf und der Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie für ein System des Handels mit Treibhausgasemissionen miteinander vereinbar sind, könne derzeit nicht eindeutig beantwortet werden. Es lasse sich aber derzeit nicht feststellen, dass beide Vorhaben rechtlich unvereinbar wären.

Während die SPD-Fraktion betonte, es zeichneten sich nicht einmal Konturen einer Brüsseler Richtlinie ab, so dass die Frage der Unvereinbarkeit derzeit zu früh sei, sprach die Unionsfraktion von einem Problem bei der Zuordnung von Emissionsrechten und der Förderung im Bereich des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Für die SPD stellt sich die Frage, inwieweit freiwillige Selbstverpflichtungen der deutschen Wirtschaft künftig einer Beihilfekontrolle unterzogen werden.

Das Bundeswirtschaftsministerium erwartet von einer EU-Regelung zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), dass diese den Ländern Gestaltungsfreiheit überlässt. Bisher liege aber noch kein Ansatz einer solchen Regelung vor. Das noch in der Beratung befindliche deutsche KWK-Gesetz werde voraussichtlich zum 1. März 2002 in Kraft treten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0112/0112054b
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