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07/2002
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Ständiger Ausschuss

In jeder Wahlperiode werden durch Beschluss des Bundestages ständige Ausschüsse eingesetzt, deren Arbeitsbereiche weitgehend der Aufgabenverteilung der Bundesministerien entsprechen – im Sinne einer parlamentarischen Kontrolle der Regierungstätigkeit. In den Ausschüssen beraten die Experten der Fraktionen im Beisein der Regierungs- und der Bundesratsvertreter Gesetzentwürfe und gleichen – soweit möglich – Gegensätze zwischen Regierung und Opposition aus. Ausschüsse können nicht abschließend über eine Angelegenheit entscheiden. Sie können lediglich Beschlussempfehlungen an den Bundestag abgeben.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0207/0207019b
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