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Mai 3/2003
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(3) Verpflichtungsermächtigung

Im Haushaltsplan vermerkte Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die erst in künftigen Haushaltsjahren zu Ausgaben führen. Verpflichtungsermächtigungen geben Planungssicherheit für mehrjährige Maßnahmen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2003/bp0303/00_sonderthema_definitionen/0303018_3
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