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Mai 3/2003
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(8) Haushaltskreislauf

Bezeichnung für das Verfahren, das von der Aufstellung und gesetzlichen Feststellung des Haushaltsplans über dessen Ausführung durch die Verwaltung, die Finanzkontrolle durch den Bundesrechnungshof, die Rechnungslegung bis zur Entlastung der Bundesregierung durch das Parlament reicht.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2003/bp0303/00_sonderthema_definitionen/0303018_8
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