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Startseite > DIALOG > Online-Konferenzen > 2003 > Online-Konferenz des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zum Thema "Islamisches Recht und Menschenrechte" 12. November 2003 >
Islamisches Recht
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Transkript der Online-Konferenz
"Islamisches Recht und Menschenrechte"

Rainer Funke, FDP


Name Frage Antwort
 Läufer  Wie können Vorurteile gegenüber dem Islam abgebaut werden - Ab-und Ausgrenzunggrenzugn allein werdennicht helfen - hat die Anhörung dafür Hilfestellung geboten?  Durch gegenseitige Diskussion und Verständnis dazu ist notwendig, dass die Bürger die unterschiedlichen Kulturkreise respektieren aber auch kennen. Soweit ist verstärkt Aufklärungsarbeit notwendig, dazu hat die Anhörung wesentlich mit beigetragen. Es wurde deutlich, dass es den "Islam" nicht gibt, sondern dass auch die Scharia als Göttliches Recht sehr unterschiedlich ausgelegt wird.
 Herbert Ness  Es ist doch schwierig von Menschenrechtsverletzungen in anderen Ländern zu sprechen, wenn dies durch die Gesetze und Religion dort geschützt wird. Viele Grüße aus Bonn  Sie haben recht. Die Rechtsordnung ist weder bei uns, noch in anderen Ländern eine hundertprozentige Konstante. Die Rechtsordnungen wandeln sich, wie sich die Gesellschaft wandelt. Das können wir zum Beispiel an zahlreichen Strafrechtsbestimmungen unseres StGB in den letzten Jahrzehnten sehen. Dies ist auch in anderen Staaten so. Auch die Religionen und die Auslegungen der religiösen Bestimmungen wandeln sich. Die Scharia als göttliches Recht wird in den Islamischen Staaten nicht nur unterschiedlich gehandhabt, sondern auch sehr unterschiedlich von den religösen Führern ausgelegt. Deswegen ist der Interkulturelle Kontakt und die entsprechende Diskussion so wichtig.
 T. Reiner  Hallo Herr Funke,
ich habe den Eindruck, dass die Diskussionen zum Thema Islam in den Medien immer dann aufgegriffen werden, wenn über besonders grausame und unmenschliche Übergriffe oder Entscheidungen in islamischen Ländern berichtet werden kann. Sehen Sie das auch so? Wie können Sie in Ihrem Ausschuss dagegen angehen?
Ich finde übrigens klasse, dass Sie so einen Anhörung gemacht haben!
 Sie haben recht, für die Medien sind immer schlechte und grausame Nachrichten von Interesse, nach dem Motto Bad News are good News. Gerade deswegen haben wir im Ausschuss beschlossen, in diesem Jahr grundsätzlich und systematisch die Fragen der Rechtsstaatlichkeit im Islam und mögliche Menschenrechtsverletzungen aufzugreifen. Wir wissen, das es sich dabei um ein langfristige Arbeit handelt, die nur duch Dialog und Diskussion, aber mit Toleranz für den jeweils Andersdenkenden zu einem guten Ende gebracht werden können.
Dabei sind wir auf Diplomatie, gesellschaftliches Angement und auf internationale Vereinbarungen angewiesen.
 Klaus  Wie sollen wir den mit den vielen kriminellen islamischen Fundamentalisten bei uns umgehen? Kann man die nicht abschieben und sicherstellen, dass sie auch nicht wieder einreisen?  Wenn kriminelle islamische Fundamentalisten bei uns Straftaten begehen, müssen sie hier verurteilt werden und auch ihre Strafe grundsätzlich in Deutschland absitzen. Nach dem Ausländerrecht ist bei schwerwiegenden Straftaten eine Abschiebung zulässig. Dies sollte auch umgesetzt werden und ein Wiedereinreise verhindert werden. Dazu gibt es auch ausreichend Bestimmungen im Deutschen Recht.
 Weber  Warum muss Hohmann gehen - warum Nitsche nicht?  Ich bin liberaler Abgeordneter aus Hamburg, insoweit bin ich nicht der rechte Ansprechpartner. Ich habe allerdings als Justiziar der FDP-Fraktion das Ausschlussverfahren gegen Jürgen Mölleman betreiben müssen. Aus diesem Grunde weiß ich, daß es nicht einfach ist, einen Abgeordneten aus der Fraktion auszuschließen. Jeder Abgeordnete hat auch die Möglichkeit, gegen den Ausschluss aus der Fraktion gerichtlich vorzugehen In diesem Fall wäre das Bundesverfassungsgericht das zuständige Gericht.
Es kommt darauf an ob dem Abgeordneten ausreichend rechtliches Gehör gewährt worden ist und eine weitere Zusammenarbeit zwischen dem Betroffenen und dem Fraktionsmitgliedern nicht mehr zuzumuten ist. Das Willkürverbot muss beachtet werden.
In wieweit Unterschiede zwischen Herrn Hohmann und Herrn Nitsche bestehen, kann ich in soweit als nicht Fraktionsmitglied der CDU schwerer beurteilen.
 Mirula  Nuss den überall in Deutschland eine Moschee gebaut werden (oder Synagoge) - wir sind doch ein christliches Volk. Wo steht in Saudi-Arabien die katholische Kirche - das Gebäude meine ich.  Mit unserem Grundgesetz schützen wir die freie Religionsausübung aller Gläubigen. Deswegen hat auch eine Islamische Glaubensgemeinschaft einen Anspruch auf Religionsausübung in Ihrem Gotteshaus. Wir müssen Toleranz vorleben und uns nicht orientieren an der Intoleranz und den Menschenrechtsverletzungen in Saudi-Arabien.
 Heizmann  Sehr geehrter Herr Funke,
ich freue mich, dass sich der Bundestag mit dem Thema befaßt! Mit großer Sorge lese, dass in islamischen Ländern häufig andersgläubige Reperessionen - bis hin zu Todesurteilen ausgesetzt sind. Was tun Sie dagegen?
Herzliche Grüße, A. Heizmann
 Der Menschrechtsausschuss des Deutschen Bundestages, dem ich angehöre, beschäftigt sich intensiv mit den Menschenrechtsverletzungen, auch in Islamischen Ländern. Die Anhörung, die wir im letzten Monat vorgenommen haben, hat deutlich gemacht, dass nur durch interkulturellen und interreligösen Diskurs die Repressionen Andersgläubiger in den islamischen Ländern vermieden werden können. In Einzelfällen hat der Ausschuss durch diplomatische Interventionen Menschenrechtsverletzungen nicht nur verurteilen können, sondern auch verhindern können. Zum Beispiel im Iran und in Nigeria. Wichtig scheint mir die Toleranz in den betreffenden Ländern durch Verhandlungen und Diskussionen zu fördern. Dies geschieht z. B. mit China und mit dem Iran auf unterschiedlichen Ebenen.
 Kassler  Werden die Überlegungen im Ausschuss in einem Gesetz münden - wenn ja wann und in welchem Umfang?  Der Menschenrechtsausschuss ist typischer Weise kein Ausschuss der federführend Gesetze verabschiedet oder berät. Typischer Weise werden Gesetze, die die Menschenrechte betreffen im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages behandelt. Der Menschenrechtsausschuss ist dann mitberatend. Die Aufgabe des Menschenrechtsausschusses ist es, vor allem auf Menschenrechtsverletzungen aufmerksam zu machen und dann die Bundesregierung zu bitten, gegen dieses Menschenrechtsverletzungen auf diplomatischen Wege vorzugehen.
 Simone Uhland  Sehr geehrter Herr Funke,
Sie schreiben in Ihrem Statement, dass 'Reformen von innen' in islamischen Ländern unterstützt werden müssen. Wie kann das von Ihnen denn unterstützt werden, ohne den Vorwurf der Einmischung in innerstaatliche Angelegenheiten zu provozieren.(s.China)
Mit freundlichen Grüßen, Simone Uhland
 Sehr geehrte Frau Uhland,
sie haben völlig recht. Wir bewegen uns auf einem schmalen Grad. Auf der einen Seite sollen wir uns nicht in die inneren Angelegenheiten der Staaten einmischen, auf der anderen Seite gibt es Menschenrechtsverletzungen in über 100 Staaten dieser Welt. Da müssen wir uns einmischen, auch weil diese Staaten in der Regel internationale Verträge ratifiziert haben und damit innerstaatliche Gesetze geworden sind. In diesen Gesetzen werden enstsprechend den internationalen Verträgen die Menschenrecht gesondert geschützt. Wenn ein Staat gegen die internationalen Verträge verstößt, hat jeder Drittstaat die Möglichkeit, auf diese Menschenrechtsverletzungen hinzuwirken, gegebenenfalls auch Urteile vor dem Europäischen Menschengerichtshof oder durch Beschlüsse der Menschenrechtskomission in Genf herbeizuführen.
 Susanne Baumeister  Gerade bezüglich der Rechte von Frauen scheint es ja verschiedene Auslegungen des Koran zu geben. Von wem lassen Sie sich denn eigentlich als Ausschuß beraten? Schönen Tag aus Fürth
Ihre Susanne Baumeister
 Sie haben recht, die Scharia als göttliches Recht wird im Islam und in den islamischen Ländern unterschiedlich ausgelegt. Das gilt auch hinsichtlich der Stellung der Frauen in Familie und Gesellschaft. Die Familiengesetze sind demgemäß auch in den islamischen Ländern sehr unterschiedlich. Auch die faktischen Verhältnisse sind unterschiedlich. Ich selbst kenne die Verhältnisse im Iran aus meiner beruflichen Tätigkeit und zahlreichen Besuchen recht gut und weiss, dass im Iran zwar die gesetzliche Stellung der Frauen verbesserungswürdig ist, die tatsächlichen Verhältnisse in den Familien zeigen aber eine starke Stellung der Frau. Der Ausschuss lässt sich von Sachverständigen beraten. Das haben wir auch so gehandhabt bei der Anhörung vor einem Monat. Ich selbst gehöre dem Kuratorium der Orientstiftung seit über 18 Jahren an, so dass ich Zugang zu zahlreichen Sachverständigen habe.
Quelle: http://www.bundestag.de/dialog/Konferenzen/2003/menschenrechte/trans_funke
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