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EU-Konvent
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Rede von Dr. Jürgen Meyer im Europäischen Konvent am 29. Oktober 2002

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe zweimal als Gast an der Arbeitsgruppe, die Kommissar Vitorino geleitet hat, teilgenommen und dabei ist meine Bewunderung für seinen Sachverstand und sein diplomatisches Geschick - soweit das noch überhaupt möglich war - noch gestiegen! Durch die Rechtsverbindlichkeit der Charta wird ein großer Schritt gemacht, der deutlich werden lässt: Die Europäische Union ist nicht nur eine Wirtschaftsgemeinschaft und Währungsunion, sie ist auch eine Wertegemeinschaft. Mit den Worten von Romano Prodi kann man sagen: Sie ist die künftige Seele der Europäischen Union.
Was nun die Klarstellungen angeht, zu denen der Kollege Duhamel sich geäußert hat, ist meine Auffassung, dass diese Klarstellungen unnötig sind, aber ich betone auch, sie sind unschädlich, und sie waren eine Bedingung dafür, dass in der Arbeitsgruppe Konsens erreicht werden konnte; aus diesem Grunde wurde diese Klarstellung an drei Stellen, die keine inhaltliche Veränderung ist - das betone ich noch einmal -, vereinbart. Ich will aber auch eindeutig betonen, hinsichtlich der Aufnahme der Charta in die Verfassung bin ich für die erste Option. Eine Verfassung, die in ihrem Text keine Grundrechte enthält, sondern nur auf diese verweist, verdient nicht den Namen Verfassung!
Was die Präambel angeht, unterstütze ich mit Nachdruck den Vorschlag der Arbeitsgruppe, diese auch zur Präambel der künftigen Verfassung zu machen. Im Strukturvorschlag, den Präsident Giscard d'Estaing gestern vorgestellt hat, ist unter der Überschrift Präambel kein Text. Ich möchte das so verstehen, dass es bisher jedenfalls inhaltlich nichts Besseres gibt als diese Präambel. Ich erinnere daran, dass wir im ersten Konvent lange über den Inhalt der Präambel debattiert haben, die auch Gegenstand von Kompromissen war, und dieses sollten wir in diesem Konvent nicht wiederholen.
Was den Beitritt zur europäischen Menschenrechtskonvention angeht, sollten wir uns keine unnötigen Probleme bereiten. Über den Beitritt selbst entscheiden die neue Verfassung und dieser Konvent nicht, sondern es geht nur um die Möglichkeit des Beitritts. Diese Möglichkeit kann in der Verfassung sichergestellt werden, und wie Kommissar Vitorino eben gesagt hat, bedarf es dann zur Aufnahme von Verhandlungen nach geltendem Recht eines einstimmigen Ratsbeschlusses.
Diese Grundrechtecharta als rechtsverbindliches Dokument ist ein wichtiges Signal an die neuen Mitgliedsländer. Dort gibt es viele Menschen, die fürchten, was aus Brüssel an Machtausübung auf sie zukommt, und denen können wir gemeinsam sagen: Ihr kommt in eine Gemeinschaft, die unter der Herrschaft der Menschenrechte steht, und wenn aus Brüssel Eure Rechte verletzt werden, dann werdet Ihr dagegen geschützt durch die Grundrechtecharta! Ihr könnt Vertrauen haben, wenn ihr in die Europäische Union kommt!

Quelle: http://www.bundestag.de/dialog/eu_konvent/meyer_konv/meyer011
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